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Entscheidung des Österreichischen Presserates

Der Beschwerdesenat 3 des Österreichischen Presserates hat in seiner Sitzung am 03.06.2022 einer Beschwerde gegen die NEUE Zeitungs GmbH und Russmedia Digital GmbH als Medieninhaberinnen der „NEUEN Vorarlberger Tageszeitung“ und von „vol.at“ in vollem Umfang stattgegeben.

Die Artikel „Der Fall der XXX – das Protokoll der Tatnacht“, erschienen am 20.03.2022 auf den Seiten 12 und 13 der „NEUEN Vorarlberger Tageszeitung“, sowie „Mordfall XXX – das Protokoll der Tatnacht“, erschienen am 19.03.2022 auf „vol.at“, verstoßen gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex für die österreichische Presse. In den Beiträgen wurden anhand des Vernehmungsprotokolls eines der Tatverdächtigen zahlreiche Details zur Vorgeschichte und zum Ablauf der Tötung einer jungen Frau in Lustenau beschrieben. Die brutalen Schilderungen des Verdächtigen zur Tötungshandlung, angebliche grausame Zitate des zweiten Tatverdächtigen und die angeblichen letzten Worte des Opfers werden genau wiedergegeben. Die Eltern des Opfers wandten sich an den Presserat und kritisierten den Beitrag als persönlichkeitsverletzend. Der Senat gelangte zur Auffassung, dass die Veröffentlichung der Details zum Tatablauf in die Würde und Intimsphäre des Opfers eingreifen und erkennt darin eine Persönlichkeitsverletzung. Die Artikel sind außerdem dazu geeignet, die Trauerarbeit der nahen Angehörigen zu beeinträchtigen, ihr Leid zu vergrößern und damit auch ihre Persönlichkeitssphäre zu verletzen. Zudem kritisiert der Senat, dass in den Artikeln lediglich der Perspektive eines der Tatverdächtigen breiter Raum gegeben wurde – und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die Ermittlungen der Behörden erst am Anfang standen und das tatsächliche Tatgeschehen daher noch nicht umfassend erforscht war.

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Für den Senat: Dr. Wolfgang Unterhuber, Sprecher des Senats 3 (info@presserat.at).

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