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Gutscheinlösung für Veranstaltungs-Absagen: Weitere Servicegebühren nicht zulässig

Bei Gutschein-Einlösung wurden Servicegebühren verrechnet: AK Wien führte Musterprozess.
Bei Gutschein-Einlösung wurden Servicegebühren verrechnet: AK Wien führte Musterprozess. ©APA/dpa/Swen Pförtner (Symbolbild)
Eine Gutscheinlösung für coronabedingte Absagen von Veranstaltungen existiert sei knapp zwei Jahren. Ein Musterprozess gegen Ö-Ticket wurde in diesem Zusammenhang von der AK Wien geführt.

Grund dafür: Bei der Einlösung von Gutscheinen wurden Servicegebühren verrechnet. Dies ist allerdings einer Aussendung zufolge unzulässig, was für alle Veranstalter und Ticketplattformen gelte. Alle Abwicklungen im Zusammenhang mit Gutscheinen müssen demnach gratis sein.

(APA/Red)

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