U-Ausschuss: Zadic muss fehlende Aktenlieferung begründen

Die ÖVP hatte Auswertungen zu Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und Personen mit einem Naheverhältnis zu SPÖ oder FPÖ verlangt.
VfGH gibt Rechtsauffassung von Justizministerium Recht
Das Ministerium verwies auf ein Konsultationsverfahren, dessen Frist nun abgelaufen ist. Der Verweis auf das Konsultationsverfahren war - im Gegensatz zur Rechtsauffassung der ÖVP - laut VfGH zulässig, weswegen die Anträge von Fraktionsführer Andreas Hanger ab- bzw. zurückgewiesen wurden. Das Verfahren "hemmt die Verpflichtung der Justizministerin, Beweisanforderungen des U Ausschusses unverzüglich und vollständig zu entsprechen, längstens für die Dauer von drei Monaten".
Nicht-Lieferung an U-Ausschuss muss von Zadic begründet werden
Da die Frist von drei Monaten aber mittlerweile verstrichen ist, sei die Justizministerin nun verpflichtet, "dem U Ausschuss gegenüber unverzüglich zu begründen, warum sie den Beweisanforderungen der U-Ausschuss-Mitglieder weiterhin nicht nachkommen kann". Dabei habe sie "den U-Ausschuss über den Fortschritt der Erhebungen der Strafverfolgungsbehörden zu informieren und die Prognose des dafür erforderlichen Zeitaufwands nachvollziehbar zu begründen".
Zadic sieht sich nach VfGH-Etnscheidung in Handeln bestätigt
Die Justizministerin sieht sich in einer Reaktion gegenüber der APA in ihrem Handeln bestätigt. Man sei korrekt vorgegangen, weswegen die Anträge der ÖVP sowohl zurück- als auch abgewiesen worden seien. "Da die Dauer des Konsultationsverfahrens nun abgelaufen ist, wird das Justizministerium dem U-Ausschuss erneut begründen, warum die Chats nicht unverzüglich geliefert werden können", hieß es weiter.
(APA/Red)