Plakolm: Kinderschutz- Gesetzeslücken sollen geschlossen werden

Dass ein 2010 wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann mehrtägige Ferien-Camps für Kinder veranstaltet und bis vor kurzem für den Alpenverein (ÖAV) Outdoor-Kurse für Acht-bis Zwölfjährige geleitet hat, ruft nun die Politik auf den Plan. Auch die Grünen sehen "gravierenden Handlungsbedarf".
Neßler fordert klare Regeln
"Jetzt braucht es Regelungen, die tatsächlich greifen und Kindern umfassende Sicherheit garantieren", sagte die Grüne Kinder- und Jugendsprecherin Barbara Neßler. Das sei mit einer punktuellen Maßnahme wie einem Berufsverbot nicht zu erreichen, gab sie gegenüber der APA zu bedenken: "Wir müssen Kinderschutz weiterdenken und umfassend betrachten. Dazu gehört jedenfalls auch die Gewerbeordnung und die pädagogischen Voraussetzungen, die man für dieses wichtige Arbeitsfeld mitbringen muss." Ziel müsse ein einheitlich geltendes Kinderschutzgesetz sein, "das diese Punkte klar und für Eltern nachvollziehbar regelt."
Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen muss gewährleistet sein
Es müsse gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche im Freizeit- und Sportbereich nicht übergriffigen Betreuern ausgesetzt sind, sagte Plakom im Gespräch mit der APA: "Da muss alles zum Schutz der Kinder unternommen werden." Sie befinde sich "in enger, intensiver Abstimmung" mit Ministerin Raab, um entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen.
Grundsätzliche Tätigkeitsverbote von verurteilten Straftätern
Raab meinte im "Ö1-Mittagsjournal", es müsse sichergestellt sein, dass jemand, der wegen Missbrauchs an Kindern verurteilt wurde, "nie wieder mit Kindern arbeiten darf". In diese Richtung einschlägig Vorbestrafte hätten "in der Kinder- und Jugendarbeit nichts mehr verloren", meinte Plakolm. Die Jugendstaatssekretärin strebt daher - losgelöst vom konkreten Beruf - grundsätzliche Tätigkeitsverbote im Kinder- und Jugendbereich für verurteilte Sexualstraftäter an, wenn diese wegen Verstößen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung rechtskräftig zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Das sollte nach Ansicht von Plakolm nicht nur für entgeltlich-professionelle, sondern auch für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten.
Plakolm sieht dringenden Handlungsbedarf beim Kinderschutz
Es gebe "dringenden Handlungsbedarf", um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche im Freizeit- und Sportbereich nicht übergriffigen Betreuern ausgesetzt sind, sagte Plakom: "Da muss alles zum Schutz der Kinder unternommen werden."
Gesetzeslücken beim Kinderschutz sollen geschlossen werden
Wer sich an Kindern und Minderjährigen vergangen hat, "hat in der Kinder- und Jugendarbeit nichts mehr verloren", meinte Plakolm.
Auch Familienministerin Raab spricht sich für die Möglichkeit aus, dass Gerichte zeitlich unbefristete Berufs- und Tätigkeitsverbote verhängen können, und zwar auch in Fällen, wo die Straftäter zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht beruflich mit Kindern zu tun hatten. Derzeit ist dies - noch - Voraussetzung für einen derartigen Schritt.
Vorlegung von Strafregisterbescheinung möglich
Plakolm kann sich weiters vorstellen, dass zukünftig jeder Ehrenamtliche, der in einem Verein Kinder und Jugendliche betreuen will, die seit 2014 bestehende erweiterte "Strafregisterbescheinigung Kinder und Jugendfürsorge" vorlegen muss. Nur in dieser, nicht aber in der herkömmlichen Strafregisterbescheinigung scheinen Berufs- und Tätigkeitsverbote sowie allfällige, aus einer gerichtlichen Verurteilung resultierende Weisungen oder eine vom Gericht angeordnete Aufsicht bei sexuell motivierten Gewalttaten auf. Auch eine Verlängerung der bestehenden Tilgungsfristen bei Sexualstraftaten - derzeit sind ausschließlich mehr als fünfjährige Freiheitsstrafen untilgbar - zieht Plakolm in Betracht.
Engmaschiger Kinderschutz soll gewährleistet werden
Es gehe vor allem auch darum, den auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten, oft ehrenamtlich strukturierten Vereinen "eine Rechtssicherheit und Handhabe zu geben", betonte die Jugendstaatssekretärin. Sie sollten die erforderlichen Instrumente zur Gewährleistung eines engmaschigen Schutzes der ihnen anvertrauten Kinder erhalten. Ziel müsse es sein, einschlägig vorbestraften bzw. entsprechend veranlagten Männern, die aus unlauteren Motiven ein Gelegenheitsverhältnis zur körperlichen Kontaktaufnahme mit Kindern und Jugendlichen suchen, kein Beschäftigungsverhältnis bzw. keine ehrenamtliche Tätigkeit mehr zu ermöglichen.
Eltern können sich über Kinderschutzkonzepte informieren
Im Hinblick auf Feriencamps und ähnliche mehrtägige Freizeit-Angebote appelliert Plakolm an die Eltern, "sich im Vorfeld genau anzuschauen und zu prüfen, wer der Anbieter ist". Ein renommierter Veranstalter mit einem guten Ruf sei einem unbekannten Mitbewerber grundsätzlich vorzuziehen. In der Regel ist oft schon auf der Homepage ersichtlich, ob der Betreiber ein Kinderschutzkonzept hat und sich diesem verpflichtet fühlt. Ist dies nicht der Fall, sollten Eltern danach fragen, ehe sie ihre Kinder fremden Händen anvertrauen.
Grüne signalisieren Zustimmung
Der Grüne Koalitionspartner signalisierte dazu am Dienstag Zustimmung. "Der Kampf gegen Gewalt und Missbrauch ist auch ein politischer Auftrag. Wir können nicht nur den Organisationen die Überprüfung überlassen, sondern müssen Rahmenbedingungen schaffen, die alle Anbieter von Kinder- und Jugendbetreuung einzuhalten haben", erklärte Barbara Neßler, Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen. In einer Presseaussendung trat sie - angelehnt an einen Vorschlag der Kinderschutzorganisation Möwe - für die verpflichtende Einführung eines Gütesiegels für Anbieter von Kursen für Kinder und Jugendliche ein, die Qualitätskriterien erfüllen und damit das Kindeswohl garantieren.
Grüne streben österreichweites Kinderschutzgesetz an
Die Grünen streben in diesem Zusammenhang ein österreichweites Kinderschutzgesetz an, in dem diese Qualitätskriterien für alle, die Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten, festgelegt werden. "Es muss sichergestellt werden, dass Personen, die mit Kindern arbeiten, ein sorgfältiges Auswahlprozedere durchlaufen und fundierte pädagogische Aus- und Weiterbildungen vorweisen können", hielt Neßler fest. Sie hoffe, dass sowohl das Jugendstaatssekretariat als auch das Bildungsministerium hier umgehend tätig werden und entsprechende Konzepte vorlegen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen.
(APA/Red)