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EU-Kandidatenstatus der Ukraine: Nehammer verweist auf Kriterien

Nehammer will keine EU-Beitrittsbewerber erster und zweiter Klasse.
Nehammer will keine EU-Beitrittsbewerber erster und zweiter Klasse. ©APA/TOBIAS STEINMAURER
Nur unter gewissen Bedingungen will Bundeskanzler Karl Nehammer dem EU-Beitrittskandidatenstatus der Ukrainezustimmen. Er verlangt dabei unter anderem die Gleichbehandlung Bosniens.

"Wir müssen sicherstellen, dass dieselben Maßstäbe angewandt werden wie auch bei anderen Beitrittswerbern aus dem Westbalkan. Vor diesem Hintergrund wäre es für mich etwa nicht vorstellbar, der Ukraine einen Kandidatenstatus zu gewähren und zugleich Länder wie Bosnien-Herzegowina weiterhin außen vor zu halten", sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) zur deutschen Zeitung "Welt".

Nehammer stellt Bedingungen für
EU-Kandidatenstatus der Ukraine

Bosnien-Herzegowina hatte bereits Anfang 2016 einen Beitrittsantrag gestellt und gilt seit Jahren lediglich als "potenzieller Beitrittskandidat". Am Freitag wird eine Empfehlung der EU-Kommission, der Ukraine den Kandidatenstatus zu gewähren, erwartet. Die Entscheidung der Staats- und Regierungschef muss einstimmig gefällt werden.

"Was einen möglichen EU-Kandidatenstatus anbelangt, so möchte ich festhalten, dass es klare und etablierte Kriterien gibt, die ohne Wenn und Aber einzuhalten sind. Es darf keine Doppelstandards oder gar Beitrittswerber erster und zweiter Klasse geben", betonte Nehammer. Es müsse sichergestellt sein, dass die EU im Fall der Ukraine "dieselben Maßstäbe" anwende wie auch bei anderen Beitrittsbewerbern aus dem Westbalkan.

"In Ukraine keine falschen Erwartungen wecken"

Angesichts der von Kiew möglichst schnell geforderten Beitrittsverhandlungen sagte der Kanzler: "Wir dürfen auch in der Ukraine keine falschen Erwartungen wecken, denn das Erweiterungsverfahren ist komplex und langwierig. Wir sollten daher dringend über Zwischenschritte im Beitrittsprozess nachdenken, beispielsweise im Sinne eines Europäischen Vorbereitungsraums." Dieser Vorbereitungsraum solle kein Ersatz zum Beitrittsprozess sein, sondern parallel dazu verlaufen und eine Annäherung an EU-Standards erleichtern, so Nehammer.

Dennoch sei es unbestritten, dass die Ukraine "Teil der europäischen Familie" ist, erklärte der Bundeskanzler. "Österreich unterstützt daher als militärisch neutrales Land die Ukraine so gut wie möglich gegen den russischen Angriffskrieg sowie alle Bemühungen zu einer Beendigung der Kriegshandlungen."

Edtstadler: Keine Abkürzungen auf Weg in die EU

In dieselbe Kerbe wie der Bundeskanzler schlug Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gegenüber der "Kleinen Zeitung". "Es ist unbestritten, dass die Ukraine ein europäisches Land ist und unsere Werte verteidigt. Aber es gibt keine Abkürzungen auf dem Weg in die EU. Es darf auch nicht zwei Klassen von Beitrittswerbern geben", sagte Edtstadler. Sie verwies zudem auf Albanien, Nordmazedonien und den Kosovo, die auf den nächsten Schritt im Erweiterungsprozess warten würden. "Bosnien wartet immer noch auf einen Kandidatenstatus und wird womöglich von der Ukraine überholt. Wir dürfen nicht mit zweierlei Maß messen", erklärte die Europaministerin.

Ob Moldau oder Georgien den Status als EU-Beitrittskandidaten bekommen sollten, hänge davon ab, "ob sie die Bedingungen erfüllen. Allerdings gibt es auch ein weiteres Fragezeichen, und das ist die zeitliche Komponente. Das ist bei jedem Beitrittswerber so. Das stimmt, es gibt keine Abkürzungen. Da sind die Verträge klar. Ich bin ein großer Fan der europäischen Integration, es darf keine unterschiedliche Behandlung geben", so Edtstadler.

(APA/Red)

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