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Patientin unter Hypnose unsittlich berührt: Freispruch

Ein Gynäkologe stand in Wien vor Gericht, weil er eine Patientin unter Hypnose unsittlich berührt haben soll.
Ein Gynäkologe stand in Wien vor Gericht, weil er eine Patientin unter Hypnose unsittlich berührt haben soll. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Jener Gynäkologe, der eine Patientin bei einer Entspannungshypnose im Schambereich über einen längeren Zeitraum betastet haben soll, wurde am Mittwoch im Wiener Landesgericht freigesprochen.

Die Frau hatte den Vorfall am 1. März 2022 angezeigt, nachdem sie die Räumlichkeiten des Facharztes verlassen hatte. Der Angeklagte wurde vom inkriminierten Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses freigesprochen.

Patientin unter Hypnose unsittlich berührt: Freispruch für Arzt

Dabei waren seine DNA-Spuren im Bereich der Scheide der Frau sichergestellt worden, wie eine zur Verhandlung geladene Sachverständige bestätigte. Dem Richter reichte am Ende - die Öffentlichkeit war nach dem Vortrag der Anklage und der Gegenäußerung des Verteidigers ausgeschlossen und erst zur Urteilsverkündung wieder zugelassen worden - dessen ungeachtet die Beweislage für eine Verurteilung nicht aus. "Mir ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen", führte er zum Freispruch aus. Sowohl der Angeklagte als auch die Frau hätten einen "sehr glaubwürdigen Eindruck" gemacht. Am Ende bestünden "Zweifel, dass eine primäre Übertragung der DNA stattgefunden hat". Möglicherweise habe die Frau in Trance "das Gefühl" eines übergriffigen Verhaltens seitens des Arztes gehabt. Dass sich zum angeblichen Tatzeitpunkt die Ehefrau des Arztes im Nebenraum befand, legte der Richter ebenfalls seiner Entscheidung zugrunde: "Das Risiko, dass sie was hört, ist extrem hoch."

Angeklagter soll Frau im Schambereich betastet haben

Die Anklage hatte dem Gynäkologen angelastet, der Frau zum Stressabbau eine Hypnose angeboten und sich dabei an ihr vergangen zu haben. Sie bekam das aber mit und ging danach schnurstracks auf eine Polizeiinspektion. "Ich hab' sie nicht penetriert oder sonst was gemacht", versicherte der Arzt in seinem Schlusswort, bei dem die Öffentlichkeit wieder dabei sein durfte. Er habe ihr "angeraten, die Hypnose zu machen. Ich hab' einen medizinischen Grund gesehen". Sie bilde sich sein angebliches Fehlverhalten offenbar ein. "Wir unterstellen ihr keine Falschaussage, sondern glauben, dass sie in dieser Trance etwas umgedeutet haben muss", sagte der Verteidiger.

(APA/Red)

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