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Kinderschutz: Berufsverbote für Missbrauchstäter angedacht

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt über ein Berufsverbot für Missbrauchstäter nach.
Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt über ein Berufsverbot für Missbrauchstäter nach. ©REUTERS/Leonhard Foeger
Ein wegen Kindesmissbrauch verurteilter Mann bot 2010 mehrtägige Ferien-Camps für Kinder an. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt über Berufs- und Tätigkeitsverbote von Missbrauchstätern nach.
Ehemaliger Sexualstraftäter bot Kinder-Feriencamps an
Umstrittener Feriencamp-Betreiber gab Kurse für Alpenverein
Strafregisterauszug wird oft nicht verlangt

Bis vor kurzem hat der Mann, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt war, für den Alpenverein (ÖAV) Outdoor-Kurse für Acht-bis Zwölfjährige geleitet hat. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) denkt nun über Berufs- und Tätigkeitsverbote in der Kinder- und Jugendarbeit für wegen Kindesmissbrauchs und ähnliche Delikte rechtskräftig abgeurteilte Täter nach.

Kinderschutz: Berufsverbote für Missbrauchstäter angedacht

"Wir müssen gemeinsam mit der Justiz schleunigst weitreichendere Berufsverbote für Täter in diesem Bereich abwägen, denn ehrenamtliche Vereine und Organisationen brauchen Instrumente, um Sicherheit gewähren zu können", meinte Plakolm Mittwochmittag gegenüber der APA. Wer sich an unmündigen Kindern oder Minderjährigen vergangen oder diese gar vergewaltigt habe, "hat in der Jugendarbeit nichts verloren", betonte Plakolm.

"Schutz von Kindern darf nie verhandelbar sein"

"Der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf nie verhandelbar sein", hielt die Jugendstaatssekretärin fest. Es dürfe "für jene, die sich an den Schwächsten vergehen, keine zweite Chance geben".

Plakolm appellierte an Vereine bei Überprüfung von Bewerbern

Plakolm appellierte in diesem Zusammenhang an alle Vereine und ehrenamtlichen Organisationen, bei der Überprüfung von Bewerbern und Mitarbeitern die vorhandenen Möglichkeiten - etwa die seit 2014 vorgesehene erweiterte Strafregisterbescheinigung - zu nutzen und auszuschöpfen. Neben der speziellen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" gibt es seit knapp zwei Jahren auch eine erweiterte "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" für berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten in diesem Bereich. Bereits getilgte Vorstrafen scheinen aber auch in diesen Strafregisterauszügen nicht auf. Grundsätzlich werden hierzulande nur Sexualstraftaten bei einer Verurteilung zu einer mehr als fünfjährigen Freiheitsstrafe nicht getilgt und scheinen daher ein Leben lang im Strafregisterauszug auf.

(APA/Red)

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