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Haftungsfrage bei Sturz auf mobiler Flugzeug-Treppe geklärt

Die Haftungsfrage bei dem Sturz auf einer mobilen Flugzeug-Treppe wurde geklärt.
Die Haftungsfrage bei dem Sturz auf einer mobilen Flugzeug-Treppe wurde geklärt. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Der Gerichtshof der Europäischen Union beurteilte den Sturz einer Reisenden auf einer mobilen Flugzeug-Treppe der AUA als Unfall.

Eine Reisende von Thessaloniki nach Wien verletzte sich beim Aussteigen aus dem Flugzeug auf der mobilen Treppe und verlangte Schadenersatz von Austrian Airlines.

EuGH beurteilte den Sturz auf der mobilen Flugzeug-Treppe als Unfall

Der Gerichtshof der Europäischen Union urteilte nun in einer vorläufigen Urteilsfassung, dass es sich dabei um einen "Unfall" handelte - und zwar sogar auch dann, wenn das betreffende Luftfahrtunternehmen nicht gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Der Fall wird nun am Landesgericht Korneuburg weitergeführt.

(APA/Red)

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