Eurofighter-Prozess um Briefkastenfirma vertagt

Bei dem Prozess am Wiener Landesgericht um die Londoner Briefkastenfirma "City Chambers" machten die beiden Angeklagten nach wie vor keine Aussage. Sie sollen daran beteiligt gewesen sein, den EADS-Konzern um acht Mio. Euro zu erleichtern. Ein Ex-EADS-Manager entlastete vor allem den Hauptangeklagten, einen pensionierten 75-jährigen Unternehmensberater und Lobbyisten.
Vertagung des Eurofighter-Prozesses auf Ende Juni
Die Ladung von zwei weiteren Zeugen - darunter Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser - wurde neuerlich vertagt. Der Schöffensenat gab entsprechenden Beweisanträgen der Anklagevertreterin Folge. Die Hauptverhandlung geht erst am 29. Juni weiter.
Die verfahrensgegenständlichen Handlungen beziehen sich auf Vorgänge in den Jahren 2003 bis 2009. Ein Vertreter der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) soll in Bereicherungsabsicht einen Scheinvertrag über vorgebliche Beratungsleistungen mit der City Chambers Limited in London abgeschlossen haben, auf dessen Grundlage am Ende exakt 7.995.490,58 Euro ausbezahlt wurden. Dem standen jedoch aus Sicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) keine Gegenleistungen gegenüber.
Geld floss auf Basis falscher Tätigkeitsberichte
Das Geld soll vielmehr auf Basis unrichtiger Tätigkeitsberichte geflossen sein. Denn die beiden Angeklagten - seinerzeit im Lobbying-Geschäft tätig - sollen einerseits dafür gesorgt haben, dass der Scheinvertrag mit der Briefkastenfirma zustande kam, und in weiterer Folge fiktive Berichte über vorgebliche Beratungstätigkeiten der City Chambers für EADS-D erstellt und die entsprechenden Rechnungen übermittelt haben.
Weitere Vorwürfe für den Angeklagten im Eurofighter-Prozess
Neben Untreue wird den Angeklagten - neben dem 75-Jährigen ein 58-Jähriger Immobilienberater - auch falsche Beweisaussage vorgeworfen. Sie sollen als Auskunftsperson vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss unrichtige Angaben zu Protokoll gegeben haben. Sie bestreiten aber alle Vorwürfe und machen in dem Prozess von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ihre Anwälte argumentieren damit, dass die Vorwürfe schon zwanzig Jahre zurückliegen und verjährt seien. Der 75-Jährige gab beim Prozessauftakt Anfang Mai außerdem an, er sei gesundheitlich angeschlagen und könne sich nicht mehr erinnern.
(APA/Red.)