Neue Einbahnregelung erbost Anrainer

Koblach. Nach einem zweijährigen Prozess hat die Gemeinde Koblach im vergangenen Jahr das Straßen- und Wegekonzept beschlossen und auch bereits mit der Umsetzung der ersten Schritte begonnen.
„Unechte“ Einbahn im Rheinmahd
Nach der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Koblacher Ortsgebiet im vergangenen Jahr wurden als weitere Maßnahme in der Dürne und im Rheinmahd zusätzliche Poller zwischen der Straße und dem Gehsteig angebracht. Zum Schutz der Anrainer und der schwächeren Verkehrsteilnehmer vor dem zunehmenden überregionalen Durchzugs- und Pendlerverkehr in diesem Bereich hat die Gemeindevertretung nun ab dem 1. Mai eine „unechte Einbahn“ im Rheinmahd verordnet. Diese gilt dabei an Werktagen von 6 bis 8 Uhr in der Früh vom Kreisverkehr beim Autohaus Fink in Richtung Koblach Au und am Abend von 16 bis 18 Uhr in umgekehrter Richtung von Koblach Au in Richtung Kreisverkehr an der L190. Die Verkehrsberuhigung in diesem Bereich ist der Gemeinde ein wesentliches Anliegen und der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer und der Anrainer steht bei der Umsetzung zu jeder Zeit im Vordergrund der Überlegungen, heißt es dazu in einem Schreiben an die Koblacher Bevölkerung.
Auch Anrainer werden mit bestraft
Verärgerung ruft diese neue Verordnung nun aber bei einigen Anwohnern auf. „Mit der Verordnung geht es nicht nur dem Durchzugs- und Pendlerverkehr an den Kragen, offensichtlich werden jetzt damit auch die ganzen Anrainer mit bestraft“, so eine wütende Bewohnerin, die damit aufzeigt, dass mit dieser Regelung die Anrainer einen Umweg durch die Dorfmitte von rund sieben Kilometern in Kauf nehmen müssen. Dazu werde damit auch der gesamte Verkehr durch das Dorf geführt: „Interessant ist, dass alle anderen Städte und Gemeinden versuchen den Verkehr auszulagern, nur in Koblach läuft das anscheinend umgekehrt“, so die verärgerte Anwohnerin.
Einschränkungen notwendig
Koblachs Bürgermeister Gerd Hölzl ist hier um Aufklärung bemüht: „Da die Einschränkung nur im Bereich Rheinmahd gilt, gibt es zu keiner Zeit eine Einschränkung der Bewohner der Dürne in Richtung Autobahn beziehungsweise der Bewohner der Au in Richtung Zentrum“, so der Bürgermeister der weiter anmerkt, dass durch die Einschränkung zu unterschiedlichen Zeiträumen in unterschiedliche Richtung vorwiegend der Durchzugsverkehr zur Grenze betroffen ist. Die Maßnahme wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, nachdem ein langer und intensiver Prozess durchgelaufen wurde. „Die Einschränkung sind letztendlich durch das Nichteinhalten von Verkehrsregeln notwendig. Der Gehsteig wird laufend als Fahrbahn genutzt und über 85 Prozent fahren schneller als 48 km/h“, erklärt Hölzl, dass die Gemeinde Koblach dasselbe wie andere Gemeinden auch macht und die Bewohner und Kinder vom Transitverkehr schützen will. Die Einhaltung der Regelung wird nach der Verordnung regelmäßig kontrolliert, die Wirksamkeit der Maßnahme wird fortlaufend beobachtet und nachgebessert wo dies möglich ist. MIMA