Ex-Ministerin Karmasin bleibt in U-Haft

ÖVP-Ermittlungen: Karmasin bleibt in U-Haft
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Die am 2. März fest- und am 4. März in U-Haft genommene frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin bleibt weiter in U-Haft.
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat Montagmittag einen Enthaftungsantrag ihrer Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm abgewiesen. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Der zuständige Richter habe entschieden, "dass die U-Haft nicht gegen gelindere Mittel substituierbar ist", sagte Salzborn auf APA-Anfrage.
Der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr bleibt damit aufrecht. Formal nächster Haftprüfungstermin wäre der 14. April. Die Rechtsvertreter Karmasins haben allerdings die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landesgerichts Beschwerde einzulegen, mit der sich dann zeitnahe das Oberlandesgericht (OLG) Wien auseinandersetzen müsste.
(APA/Red)