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Impfpflicht: So viele müssten sich impfen lassen

Impflicht ab Samstag
Impflicht ab Samstag ©APA
In Österreich gilt ab Samstag die Corona-Impfpflicht. Mehr als eine Millionen Menschen sind nicht immunisiert.
Jetzt fix! Ab Samstag gilt die Impfpflicht
Impfpflicht-Gesetz hat alle nötigen Unterschriften

Zuvor hatte Bundespräsident Alexander Van der Bellen das verfassungsmäßige Zustandekommen des "Bundesgesetzes über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19" in National- und Bundesrat beurkundet. Von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) wurde es gegengezeichnet.

Die Impfpflicht gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 18 Jahren. Ausnahmen sind für Schwangere und jene vorgesehen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie - bedingt - auch für Genesene. Bei Nicht-Befolgung werden im sogenannten "vereinfachten Verfahren" bis zu 600 Euro fällig, im "ordentlichen Verfahren" bis zu 3.600 Euro. In der ersten Phase nach Inkrafttreten wird bis Mitte März aber noch nicht gestraft.

1,3 Millionen Menschen

Knapp 1,3 Millionen Erwachsene verstoßen derzeit gegen die Corona-Impfpflicht, die am heutigen Samstag in Kraft getreten ist. Das geht aus einer Auswertung des Gesundheitsministeriums hervor, die der APA vorliegt. Berücksichtigt wird dabei freilich nicht nur die Durchimpfung - hier wären Oberösterreich und Kärnten die Schlusslichter. Auch wer im letzten halben Jahr eine Infektion durchgemacht hat, ist vorerst befreit. In Salzburg ist das jeder zehnte Erwachsene.

In ganz Österreich sind aktuell etwa drei Viertel der Erwachsenen geimpft (76,4 Prozent), weitere 6,4 Prozent verfügen über ein Genesungszertifikat. Sie haben also innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion mit dem Coronavirus hinter sich gebracht und sind - auch wenn sie noch nicht geimpft sein sollten - derzeit von der Impfpflicht ausgenommen. Damit bleiben knapp 1,3 Millionen Erwachsene in Österreich (17,2 Prozent), die sich mit der Impfpflicht nun eine Corona-Schutzimpfung holen müssten -falls sie nicht unter einen der Ausnahmegründe wie etwa Schwangerschaft fallen.

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