Das sollte man bei Krankheit im Urlaub beachten

"Wer krank ist, sollte zum Arzt oder einer Ärztin gehen - nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können", wird ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko in einer Presseaussendung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zitiert. "Das macht auch im Urlaub Sinn. Denn wenn Sie länger als drei Tage krank sind, dann werden Ihnen die Urlaubstage nicht abgezogen", so der Fachmann.
Arbeitgeber Bescheid geben
Wie aber soll man seinem Arbeitgeber über den Krankenstand Bescheid geben? Laut Trinko sieht das Gesetz dafür keine bestimmte Form vor. "Man kann dem Arbeitgeber auch per WhatsApp, SMS oder E-Mail mitteilen, dass man krank ist." Das bringt auch einen Vorteil mit sich: "Eine schriftliche Mitteilung hat den Vorteil, dass man im Zweifel leichter beweisen kann, dass man sich beim Arbeitgeber gemeldet hat. Grundsätzlich ist die Meldung an den Arbeitgeber zu richten, viele Betriebe haben jedoch eigene Regelungen, an wen bzw. wie eine Krankmeldung zu erfolgen hat - etwa an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung." Antworten des ÖGB-Arbeitsrechtsexperten zum Thema "Krank im Urlaub" finden sich auf der Website des ÖGB.
(Red)