Unzulässige Parteispenden: Rechnungshof sucht Empfänger

Bis zum 31. Dezember können Anregungen per E-Mail an buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage über Facebook RechnungshofAT oder per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien) deponiert werden, hieß es.
Bürger sollen Vorschläge für Geldempfänger machen
Der Hintergrund der Aktion ist, dass das Parteiengesetz festlegt, dass "unzulässige Parteispenden" nicht zurück an die Spenderin oder den Spender gehen dürfen, sondern an den Rechnungshof übermittelt werden müssen. Präsidentin Margit Kraker hat dann Einrichtungen, die "mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken" dienen, zu bestimmen, die diese Parteispenden erhalten sollen.
Insgesamt geht es diesmal um 5.912,83 Euro an unzulässigen Spenden an ÖVP und SPÖ. Diese werden in drei Tranchen in Höhe von 1.970 Euro aufgeteilt. Aus den Vorschlägen wird dann per Los ermittelt, welche drei Organisationen jeweils 1.970 Euro erhalten werden. Das Ergebnis wird Anfang 2022 veröffentlicht werden, hieß es.
(APA/Red)