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Mit Maurerfäustel und Messer Frau ermordet: "Lebenslang" für 66-Jährigen

Der Angriff dürfte die Frau wohl so überrascht haben, dass sie keine Zeit hatte, sich zu wehren.
Der Angriff dürfte die Frau wohl so überrascht haben, dass sie keine Zeit hatte, sich zu wehren. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ein 66-Jähriger wurde am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine Frau mit einem Hammer und Messer attackiert und getötet haben soll. Vorangegangen war ein Streit, weil die Frau ihn aufgeweckt haben soll.

Ein 66-Jähriger ist am Freitag am Landesgericht St. Pölten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, seiner um zwei Jahre jüngeren Lebensgefährtin im April in Neulengbach (Bezirk St. Pölten-Land) mit einem Maurerfäustel wuchtige Schläge gegen die vordere Schädelregion versetzt und anschließend mit einem Messer tiefe Schnittverletzungen am Hals zugefügt zu haben. Der Schuldspruch ist bereits rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte sich im Rahmen der Hauptverhandlung uneingeschränkt geständig verantwortet. Die Geschworenen bejahten die Hauptfrage nach Mord einstimmig.

66-Jähriger geständig

Die Bluttat war in der Nacht auf den 22. April verübt worden. Bereits bei seiner Festnahme gab der 66-Jährige an, für den Tod seiner Lebensgefährtin verantwortlich zu sein. Da er sich selbst Verletzungen am Kopf, am Hals, an den Unterarmen und Beinen zugefügt hatte, wurde er ins Universitätsklinikum St. Pölten gebracht und dort operiert.

Angriff dürfte Frau überrascht haben

Leopold Bien, der Vertreter der Anklagebehörde, sprach am Freitag von einem "Beziehungsmord" mit eindeutiger Beweislage. Was diesen ungewöhnlich mache, sei allerdings das Fehlen eines unmittelbar vorangegangenen Streits. Weiters habe die 64-Jährige keine Abwehrverletzungen erlitten - der Angriff dürfte für die Frau überraschend gekommen sein, hob der Staatsanwalt hervor. Der österreichische Staatsbürger habe das Opfer "auf wirklich bestialische Art und Weise" getötet. Im Rahmen der Obduktion festgestellt wurden insgesamt sieben Schädelverletzungen und massive Blessuren im Halsbereich.

Frau habe 64-Jährigen beim Schlafen gestört

Bei seiner Einvernahme berichtete der gerichtlich unbescholtene Angeklagte von Schlafstörungen, die auch durch das Verhalten seiner Partnerin ausgelöst worden seien. In der Nacht auf den 22. April habe die 64-Jährige die Schlafzimmertür laut geöffnet und ihn damit aufgeweckt. Er habe ihr dann im gemeinsamen Bett zeigen wollen, "wie es ist, wenn man immer geweckt wird" und habe sie "sanft" mit einem seit langer Zeit im Nachtkästchen verstauten Maurerfäustel im Schulterbereich berühren wollen. "Dabei ist er mir aber ausgekommen." Danach habe seine Frau zu schimpfen begonnen, woraufhin er "explodiert" sei und "öfter dorthin geschlagen" habe. "Gezielt auf den Kopf?", fragte der vorsitzende Richter. "Ja", entgegnete der Pensionist zerknirscht. "Ich war so aufgedreht, dass ich nicht mehr recht wusste, was ich tat."

Mann wollte Leid der Frau ein Ende setzen

In diesem Zustand habe er danach noch zu einem in der Küche befindlichen Schneidegerät mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern gegriffen. "Ich habe das Messer geholt und einen Schnitt bei ihr gemacht, dass sie keine Schmerzen mehr hat, wenn sie wieder zu sich kommt." Später habe er sich selbst Verletzungen zugefügt und im Anschluss geschlafen. "Erst danach wurde mir bewusst, was ich getan habe."

Nicht psychisch beeinträchtigt

Von der Verteidigerin ins Treffen geführt wurden diverse Probleme in der Beziehung des 66-Jährigen mit seiner langjährigen Lebensgefährtin. "Zuhause war ich der Knecht", soll der Beschuldigte einige Tage nach der Attacke zu der Juristin gesagt haben. "Das alles rechtfertigt jedoch nicht die Tat."

Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Der Sachverständige Werner Brosch führte dazu aus, dass der 66-Jährige zum Zeitpunkt der Tat zwar "sehr aufgeregt", aber nicht psychisch beeinträchtigt war.

(APA/red)

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