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Bierwirt zog Klage gegen Sigrid Maurer zurück

Die Grüne Sigrid Maurer wird freigesprochen, der Bierwirt übernimmt die Prozesskosten.
Die Grüne Sigrid Maurer wird freigesprochen, der Bierwirt übernimmt die Prozesskosten. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am Mittwoch setzte es eine Überraschung im Prozess gegen Sigrid Maurer. Der Bierwirt zieht seine Klage wegen übler Nachrede zurück, die Politikerin wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bierwirt.
Teilerfolg für Maurer
Wer ist Willi?

Am Mittwoch hätte am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer fortgesetzt werden sollen, die ein Bierwirt wegen übler Nachrede geklagt hatte. Es setzte eine heftige Überraschung: Der Wirt erschien nicht zur Verhandlung und ließ seinen neuen Rechtsvertreter Gregor Klammer ausrichten, dass er die Klage zurückziehe - "zur Gänze", wie Richter Hartwig Handsur erklärte.

Maurer wurde daraufhin - wie der Richter betonte - gemäß den strafprozessualen Bestimmungen freigesprochen. Die Entscheidung ist mittlerweile auch rechtskräftig. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Nachmittag auf APA-Anfrage darlegte, habe Klammer die ursprünglich angemeldeten Rechtsmittel zurückgezogen. Maurers Rechtsvertreterin Maria Windhager bestätigte das der APA. Klammer habe sie per Email informiert, dass er kein Rechtsmittel erheben werde. "Die Anwendbarkeit des § 259 Z 2 StPO (der formale Freispruch für Maurer nach dem Zurückziehen der Privatanklage, Anm.) steht außer Frage", heißt es in dem Email. Und weiter: "Bitte entschuldigen Sie die Aufregung diesbezüglich."

Wirt muss Kosten übernehmen

Damit ist klar, dass der Bierwirt die Kosten des gesamten, langwierigen Verfahrens zu tragen hat. Klammer hatte die Rechtsvertretung des Lokalbetreibers übernommen, nachdem dessen bisheriger Rechtsbeistand Adrian Hollaender Ende Jänner seine anwaltliche Tätigkeit zurückgelegt hatte. Dem Vernehmen nach soll Hollaender den anwaltlichen Ruhestand angetreten haben.

Maurer zeigte sich im Anschluss gegenüber Journalisten "froh und erleichtert, dass dieses Verfahren endlich vorbei ist". Es habe sich um einen "Präzedenzfall" gehandelt, der eine öffentliche Debatte um "Hass im Netz" angestoßen habe. "Zum Glück wäre so ein Fall heute nicht mehr möglich", verwies Maurer auf die legistischen Maßnahmen, die die Regierung inzwischen gegen die Auswüchse im Netz auf den Weg gebracht habe. Maurers Rechtsvertreterin Maria Windhager meinte, es wäre befriedigender gewesen, wenn die Klage nach inhaltlicher Prüfung abgewiesen und Maurer freigesprochen worden wäre.

Bierwirt sieht sich unfair behandelt

Der Vertreter des Bierlokalbetreibers begründete den Rückzieher seines Mandanten damit, ein Gerichtssaal sei nicht der richtige Ort für eine "politische Entscheidung". "Die Überlegung war, dass auf so eine Frage von einem Richter keine Antwort zu erwarten ist", sagte Klammer. Und der Anwalt betonte: "Er hatte das Gefühl, dass er (der Bierwirt, Anm.) diesen Prozess nicht gewinnen kann, obwohl er recht hat." Maurer sei "politisch und wirtschaftlich stärker aufgestellt" als der Wirt, bemerkte Klammer.

Maurer war von dem Gastronomen ursprünglich geklagt worden, nachdem sie diesem unterstellt hatte, ihr Ende Mai 2018 via Facebook obszöne Privatnachrichten geschickt zu haben, was Maurer selbst über ihren Twitter-Account publik machte. Zuletzt hatte der Bierwirt behauptet, die Nachrichten habe ein gewisser "Willi" vom PC in seinem Lokal verfasst, er sei dafür nicht verantwortlich.

"Willi" als Zeuge vor Gericht

Ein Bekannter aus dem Umfeld des Gastronomen mit dem passenden Vornamen konnte in weiterer Folge ausgeforscht werden. Im Unterschied zum Kläger kam dieser zur heutigen Verhandlung, um als Zeuge auszusagen. Seine Einvernahme war allerdings nicht mehr erforderlich.


(APA/red)

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