AA

Wiener Drogenprozess: Drei Jahren Haft für einen Angeklagten

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am Montag wurde ein Angeklagter in einem Drogenprozess zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Prozess wegen der Bildung einer kriminellen Organisation und dem Inverkehrbringen von Hunderten Kilogramm Marihuana ist am Montag am Wiener Straflandesgericht ein Angeklagter zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Prozess gegen die anderen Mitangeklagten- darunter der mutmaßliche Haupttäter - wurden indes ausgeschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wegen Betriebes von drei Marihuana-Plantagen verurteilt

Das serbischstämmige Trio beschäftigt schon länger die Behörden. Der angebliche Kopf der Gruppierung soll vor seiner Festnahme im Februar 2018 polizeiintern als eine Art heimischer Pablo Escobar gegolten und zumindest seit 1. März 2016 in großem Stil Marihuana in Umlauf gebracht haben. Wegen der Vorwürfe saß er bereits zehn Monate in Untersuchungshaft, bevor er wegen eines Verstoßes des Beschleunigungsverbotes der Ermittler im Februar 2019 auf freien Fuß gesetzt wurde.

Am Montag wurde der Geschworenenprozess (Vorsitz: Richter Ulrich Nachtlberger) fortgesetzt - allerdings nur gegen den einzigen Angeklagten, der keine Möglichkeit hatte, dem Prozess fern zu bleiben, da er bereits inhaftiert ist. Er wurde wegen des Betriebes von drei Marihuana-Plantagen zu zusätzlichen drei Jahren Haft verurteilt. Sein Rechtsvertreter gab keine Erklärung ab, der Staatsanwalt legte Strafberufung ein, womit das Urteil nicht rechtskräftig ist.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wiener Drogenprozess: Drei Jahren Haft für einen Angeklagten
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen