AA

Ferienlager für Kinder möglich: Die Regelung für Sommercamps

Kinder-Ferienlager werden im Sommer erlaubt.
Kinder-Ferienlager werden im Sommer erlaubt. ©pixabay.com (Symbolbild)
Die Bundesjugendvertretung (BJV) hat am Montag die in der am Wochenende veröffentlichten Lockerungsverordnung festgelegten Regelungen für Ferien- und Sommercamps grundsätzlich begrüßt.

Wermutstropfen sei aber, dass sie so spät erfolgte. Dadurch gebe es heuer ein deutlich geringeres Angebot an Ferienaktivitäten, hieß es in einer Aussendung.

Sommer-Ferienlager für Kinder dürfen stattfinden

Grundsätzlich bringt die neue Verordnung aber Erleichterungen für Sommerlager. Für junge Menschen seien die Corona-Maßnahmen besonders belastend gewesen, meinte BJV-Vorsitzende Isabella Steger: "Erfreulicherweise hat die Regierung jetzt unseren Vorschlag umgesetzt, die Abstandsregeln für Sommerlager aufzuheben. So wird für viele Kinder hoffentlich eine unbeschwerte Ferienzeit möglich."

Die vorgesehene Gruppengröße von bis zu 20 Kindern bedeute allerdings eine organisatorische Herausforderungen. Gewünscht hätte man sich größere Gruppen, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche davon profitieren können.

Freilich zeigten sich auch die Grünen über die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erfreut: "Dass die neue Verordnung kinder- und jugendgerecht ausgestaltet ist, und die Mindestabstandsregel und die Mund-Nasen-Maske wegfällt, die in der Praxis für Sommercamps nicht praxistauglich war, ist sehr zu begrüßen", meinte Kinder-, Jugend-und Familiensprecherin, Barbara Neßler.

Coronavirus-Lockerungsverordnung: Ferienlager möglich

Die Lockerungsverordnung regelt auch unter welchen Voraussetzungen betreute Ferienlager und außerschulische Jugendarbeit stattfinden kann. Für diese fällt die Maskenpflicht ebenfalls. Auch kann der Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, unterschritten werden, sofern der Träger ein "Covid-19-Präventionskonzept" erstellt und umsetzt. Dieses müsse unter anderem eine Schulung der Betreuer, spezifische Hygienemaßnahmen und gewisse organisatorische Maßnahmen enthalten. Etwa brauche es eine Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen, wobei die Interaktion zwischen den Kleingruppen auf ein Mindestmaß reduziert werden soll. Zwischen den Gruppen darf der Abstand von einem Meter nicht unterschritten werden. Auch müssen Regelungen, wie man sich bei einer "SARS-CoV-2-Infektion" verhält, enthalten sein.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Ferienlager für Kinder möglich: Die Regelung für Sommercamps
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen