AK: Kreditstundungen wenn nötig noch weiter verlängern

Das Recht auf Kreditstundungen solle etwa über den jetzt geplanten 31.10. hinaus verlängert werden, wenn die Arbeitslosigkeit weiter so hoch bleibt.
Und: "Die Gesetzesnovelle muss klarstellen, dass die Banken während des Stundungszeitraumes die vertraglich vereinbarten Zinsen nicht weiter verrechnen dürfen", stellte AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic eine "besonders wichtige" Forderung der Arbeitnehmervertreter auf. "Erfolgen etwa gar keine Kreditrückzahlungen und die Zinsen laufen weiter, dann wächst im Hintergrund - von Konsumentinnen und Konsumenten unbemerkt - der aushaftende Kreditsaldo." Die Dynamik von Zinseszinsen sei vor allem bei Wohnkrediten mit hohen Kreditsummen und bei teuren Konsumkrediten nicht zu unterschätzen.
(APA/Red)