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Transparenzpaket im türkis-grünen Regierungsprogramm

Transparenzpaket wichtiger Faktor im türkis-grünen Regierungsprogramm.
Transparenzpaket wichtiger Faktor im türkis-grünen Regierungsprogramm. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Ein Kernpunkt der grünen Regierungsbeteiligung soll ein Transparenzpaket sein, das hat Parteichef Werner Kogler schon früh in den Verhandlungen klar gemacht. Alle Details aus dem Regierungsprogramm zum Thema Transparenz.

Für die Regierungsprogramm versprochene Abschaffung des Amtsgeheimnisses brauchen sie aber eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und damit die Unterstützung von SPÖ oder FPÖ. Geplant ist auch - einmal mehr - eine Reform des Parteiengesetzes.

Amtsgeheimnis derzeit noch in der Verfassung abgesichert

Das Amtsgeheimnis - derzeit noch in der Verfassung abgesichert - wollen ÖVP und Grüne abschaffen. Stattdessen soll es ein einklagbares Recht auf Informationsfreiheit geben, das auch gegenüber nicht börsenotierten öffentlichen Unternehmen gelten soll. Auch der Zugang zu Dokumenten (und nicht nur zu Informationen) wird erlaubt. Die Frist dazu beträgt vier bis acht Wochen. Gebühren sind nicht vorgesehen. Und Informationen von allgemeinem Interesse sollen aktiv veröffentlicht werden.

- Allerdings sind auch zahlreiche Ausnahmen vorgesehen. Keine Auskunft erteilt werden muss demnach, wenn das im Interesse der Sicherheit oder Außenpolitik nötig ist, wenn personenbezogene Daten zu schützen sind, wenn "erheblicher wirtschaftlicher oder finanzieller Schaden" droht oder wenn behördliche Entscheidungen oder Ermittlungsverfahren geschützt werden müssen. Die Datenschutzbehörde soll Behörden diesbezüglich "Beratung und Service" bieten.

Die Prüfkompetenzen sollen erweitert werden - und zwar sowohl bei Parteien als auch Unternehmen. In die Parteifinanzen soll der Rechnungshof bei konkreten Anhaltspunkten Einschau nehmen dürfen. Unternehmen sollen schon ab 25 Prozent Staatsanteil geprüft werden dürfen. Ausgenommen sind börsenotierte Staatsfirmen.

Transparenz der Parteifinanzen

Die Transparenz der Parteifinanzen wollen ÖVP und Grüne erhöhen. Konkret sollen alle Spenden über 500 Euro nach spätestens drei Monaten offengelegt werden, Spenden ab 2.500 Euro weiterhin sofort. Anonyme Spenden werden mit 200 Euro begrenzt. Umgehungsstrukturen über nahestehende Organisationen sollen verhindert, bei illegalen Spenden auch Sanktionen gegen Spender geprüft werden. Und die Spendengrenze wird gelockert: Kleinspenden bis 100 Euro sollen in die maximal 750.000 Euro pro Jahr nicht eingerechnet werden.

Neu gestaltet werden sollen die Rechenschaftsberichte der Parteien. Nicht öffentlich gemacht werden soll aber, bei welchen Banken Parteien Kredite laufen haben - diese Information soll nur an den Rechnungshof gehen. Dafür werden die Strafen bei Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze neuerlich erhöht.

Auch einen Dauerbrenner wollen ÖVP und Grüne wieder angehen, nämlich einen österreichischen Grundrechtskatalog inklusive Verankerung der Menschenwürde.

Auszählung der Briefwahlstimmen bei Wahlen

Nach den Turbulenzen bei der Bundespräsidentenwahl wollen ÖVP und Grüne nun prüfen, ob die Briefwahlstimmen noch am Wahlsonntag ausgezählt werden sollen. Außerdem Teil einer geplanten Wahlrechtsreform: Drei Wochen vor der Wahl soll es eine vorgezogene Wahlmöglichkeit für Briefwähler geben, außerdem ist eine einheitliche Abgeltung für Beisitzer angedacht und Maßnahmen gegen den Beschluss von Wahlzuckerln kurz vor dem Urnengang will man prüfen.

Änderungen bei Finanzausgleichsverhandlungen

Für die 2020 anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen ist eine Reihe von Änderungen vorgesehen. So sollen "kooperationsbereite Gemeinden" unter bestimmten Bedingungen mehr Geld erhalten. Die Mittel sollen an die Einhaltung der Klimaziele geknüpft werden. Einmal mehr im Programm steht auch der Dauerbrenner "Steuerautonomie für Länder und Gemeinden". Geprüft werden soll auch die Reform der Gemeindesteuern. Seit Jahren in Diskussion steht hier eine höhere Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, die allerdings nicht namentlich genannt wird.

Volksgruppen: Ihre Förderung soll erhöht und ihre "Sichtbarmachung" im ORF gestärkt werden. Außerdem sollen Volksgruppensprachen als "Amtssprache im virtuellen Raum" gelten (z.B. beim Finanzamt oder auf Gemeinde-Websites).

(APA/Red)

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