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Peschorn: Rückführung von IS-Anhängern müsse "auf rechtsstaatlicher Grundlage" passieren

Laut Peschorn muss die Rückführung "auf rechtsstaatlicher Grundlage" stattfinden.
Laut Peschorn muss die Rückführung "auf rechtsstaatlicher Grundlage" stattfinden. ©APA/HANS PUNZ
Am Montag hat Innenminister Peschorn erneut betont, dass Rückführungen von IS-Anhängern, "falls sie geschehen, auf rechtsstaatlicher Grundlage" passieren müssen.

Innenminister Wolfgang Peschorn hat am Montag vor dem EU-Innenrat in Brüssel wiederholt, dass Rückführungen von Anhängern der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) nach Österreich "falls sie geschehen, auf rechtsstaatlicher Grundlage" stattfinden müssen. Die Türkei hatte angekündigt, IS-Anhänger in ihre europäischen Herkunftsländer abschieben zu wollen.

Innenminister ließ offen, ob und wie viele Auslieferungen stattfinden sollen

"Wenn Menschen zurückgeführt werden und ein Haftbefehl vorliegt, dann sind sie auf dem Wege der Auslieferung zu uns zu verbringen und werden dann auch entsprechend in Empfang genommen und von den österreichischen Gerichten behandelt", sagte Peschorn. Er ließ offen, ob und in welchem Umfang Auslieferungen zu erwarten seien.

Peschorn hatte vergangene Woche den stellvertretenden Innenminister der Türkei, Ismail Catakli, getroffen, wie zunächst das Magazin "Addendum" berichtete. Innenministeriumssprecher Gerald Hesztera bestätigte das Treffen gegenüber der APA, aber nicht, dass es dabei um mögliche Abschiebungen gegangen sei. Der Kontakt mit Amtskollegen sei wichtig, auch mit dem griechischen Migrationsminister (Giorgos Koumoutsakos, Anm.), sagte Peschorn am Montag.

Rückführungen können nicht ausgeschlossen werden

Das Außenministerium hatte am Freitag in einer Stellungnahme der APA gegenüber erklärt, dass es "nicht ausschließen könne", dass es zu Rückführungen von IS-Anhängern kommen könnte. "Auslieferungen und Abschiebungen sind nichts Außergewöhnliches. Es gibt dafür klar festgelegte Abläufe zwischen den Justiz- und den Sicherheitsbehörden der beteiligten Staaten. Für den Fall von Abschiebungen oder Auslieferungen existieren zwischenstaatliche Abkommen und Mechanismen, die auch von der Türkei eingehalten werden müssen," hieß es weiter. Eine offizielle Anfrage der Türkei habe man bisher keine bekommen.

Das Innenministerium geht davon aus, dass sich derzeit noch etwas mehr als 100 Österreicher in Syrien und im Irak aufhalten. Laut Verfassungsschutzbericht befanden sich Ende 2018 noch 107 ausländische Terror-Kämpfer im Kriegsgebiet. Durch die türkische Offensive in Nordsyrien im Oktober gerieten Hunderte IS-Kämpfer in türkischen Gewahrsam.

(APA/Red)

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