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Damit die Geschenke auch Freude machen

Rund 140.000 Vorarlberger kaufen ihre Weihnachtsgeschenke last minute. Die AK erklärt, worauf beim Einkauf zu achten ist.

Viele Kunden blättern für die letzten Besorgungen im Durchschnitt 360 Euro hin. Umso wichtiger, dass sie dabei nicht danebengreifen. Das Wichtigste zuerst: Unternehmen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, fehlerfreie Ware zurückzunehmen. Daher empfiehlt die AK Vorarlberg, beim Kauf ausdrücklich nach Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten zu fragen. Wenn Käufer dann eine Vereinbarung treffen, sollten sie diese schriftlich festhalten, zum Beispiel auf dem Kassabon. Da es sich um ein freiwilliges Umtauschrecht handelt, entscheidet der Händler, ob die Ware gegen ein anderes Produkt oder einen Gutschein eingetauscht werden kann oder ob der Kunde sein Geld zurückerhält.

Mangelhafte Produkte

Erweist sich das Geschenk aber nach Heiligabend als fehlerhaft, sieht die Sache anders aus: Bei einem Mangel kann der Konsument sehr wohl auf dem Austausch bestehen. Die gesetzliche Gewährleistung sieht ein solches Austauschrecht ausdrücklich vor. Ist das nicht möglich, hat der Konsument Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises – und zwar in voller Höhe. Er muss sich nicht mit einer Gutschrift abspeisen lassen.

Apropos Gutschein: „Achten Sie auf die Fristen“, empfiehlt die AK. Der Oberste Gerichtshof bestätigt: Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig, sofern sie nicht mit einem Ablaufdatum versehen sind. Eine Verkürzung ist zwar möglich – aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmers. Die Befristung darf nicht kürzer als zwei Jahre sein. Nach Ablauf dieser Frist muss der Händler den Gutschein zwar nicht einlösen, er muss aber den Kaufpreis des Gutscheins zurückbezahlen, weil er sich sonst um diesen bereichert hätte. Oft sind Unternehmen auch bereit, die Gültigkeitsdauer zu verlängern.

Nur nicht auf Pump kaufen

Davon raten die Konsumentenschützer der AK ab. Der Kauf auf Pump kann sehr teuer werden. Natürlich klingen die Angebote für Ratenkäufe prima. „Schnell“ und „günstig“, „Teilzahlung ohne Risiko“ lockt es allüberall– jedoch: Ratenkauf ist teuer und heikel. Die AK weist ausdrücklich darauf hin: Der effektive Jahreszins eines solchen Ratenkaufs, also inklusive aller Kosten, beträgt bis zu 22 Prozent. Dass die Zinsen mitunter als Monatszinsen angegeben werden, dient nur der Optik.

Minus am Konto

Wer mit seinem Konto ins Minus rutscht, muss übrigens mit hohen Überziehungszinsen rechnen. Sie machen bis zu 13,5 Prozent aus. Wer sein Girokonto über dem vereinbarten Rahmen (in der Regel drei Monatsgehälter) dauerhaft überzieht, hat üblicherweise zu den teuren Minuszinsen zusätzlich noch fünf Prozent „Strafzinsen“ zu bezahlen.

Ein Drittel kauft online

Fast jeder dritte Vorarlberger (29 Prozent) kauft heuer einer Telefonumfrage der KMU Forschung Austria zufolge die Geschenke online. Deshalb beachten Sie: Wenn Ihre Kreditkartendaten beim Internetkauf „ausgespäht“ wurden und die Karten ohne Ihr Wissen und gegen Ihren Willen belastet wurden, stehen Sie nicht allein mit dem Schaden da. Die Kreditkartenfirma haftet dafür – vorausgesetzt, Sie haben Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt und sind nicht fahrlässig mit Karte und Daten  umgegangen. Sonst müssen Sie selbst teilweise oder gänzlich für den entstandenen Schaden aufkommen.

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