Auflösung des Mythos: Es gibt kein Rücktrittsrecht!

©AK mythbuster
Gasthaus Krone, Thal-Sulzberg
Die Arbeiterkammer Vorarlberg klärt über Volksweisheiten auf. Heute erfahren Sie die Auflösung auf die am Samstag gestellte Frage.
Fakt ist: Rücktritte von Verträgen sind die Ausnahme. Wer im Geschäft kauft bzw. bestellt, hat kein Rücktrittsrecht – auch nicht einen Tag später.
Was dahinter steckt, erfahren Sie an dieser Stelle.
Mythos und Auflösung
In den VN und im dazugehörigen Video auf VOL.AT wird Ihnen der Schauspieler Markus Vögel (Hausname „Glaser“) am Samstag jeweils einen Mythos vorstellen – nebenan finden Sie die nächste Volksweisheit aus dem Arbeitsrecht. Am Montag darauf finden Sie dann die Auflösung in den VN und auf VOL.AT.
Mythos einsenden
Wenn Sie auch einen Mythos aus dem Bereich Konsumenten- und Arbeitsrecht haben, senden Sie ihn bitte an: mythos@vn.at