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Wer kann Erwachsenenvertreter werden?

©Österreichische Notariatskammer - Das Erwachsenenschutzgesetz reformiert das bisherige Sachwalterschaftsrecht – nähere Infos dazu und zu anderen Themen erhalten Interessierte am Samstag, den 6. Oktober, am Bregenzer Sparkassenplatz.
Seit 1. Juli 2018 gilt das neue Erwachsenenschutzgesetz. Die Vorarlberger Notare informieren am 6. Oktober in Bregenz kostenlos.

Das neue Erwachsenenschutzgesetz reformiert das bisherige Sachwalterschaftsrecht. Es ist in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Interessensgruppen, darunter auch den österreichischen Notaren, entstanden. Die Änderungen sollen in erster Linie mehr Selbstständigkeit und bessere Gestaltungsmöglichkeiten für die vertretenen Erwachsenen – bisher Besachwaltete – bringen.

Vertretung selbst wählen

Neben einer Vorsorgevollmacht, die nur zu geistig gesunden Zeiten errichtet werden kann, gibt es nun auch die Möglichkeit einer gewählten Erwachsenenvertretung im Fall des Auftretens einer Geschäftsunfähigkeit. „Ist zwar jemand nicht mehr voll entscheidungsfähig, kann aber dennoch das Wesen einer Bevollmächtigung in den Grundzügen verstehen, so kann er oder sie seinen Vertreter selbst bestimmen“, erklärt Notariatskandidat Mag. Martin Schüssling vom Notariat Götze & Forster in Feldkirch und ergänzt: „Ist auch das nicht mehr möglich, tritt entweder die gesetzliche oder eine gerichtliche Erwachsenenvertretung in Kraft.“ Als gesetzliche Erwachsenenvertreter können nach dem neuen Gesetz auch Geschwister, Nichten oder Neffen fungieren.

Kostenlose Information und Grundbuchauszug

Im Rahmen der Kampagne „Öffentliches Notariat 2018 – Rechtzeitig vorsorgen“ informieren Vorarlbergs Notare zu Themen wie Testamentserstellung, Erbrecht, Erwachsenenschutzgesetz, Vorsorgevollmacht und Immobilien. Zudem gibt es die Möglichkeit direkt vor Ort einen kostenlosen Grundbuchauszug zu erhalten. Am Samstag, den 6. Oktober, von 10 bis 12 Uhr am Sparkassenplatz in Bregenz. Weitere Informationen zu den einzelnen Themen unter www.notar.at. Eine erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar stets kostenlos erhältlich.

©Mag. Martin Schüssling (Notariat Götze & Forster): „Die Änderungen durch das Erwachsenenschutzgesetz sollen für die Betroffenen mehr Autonomie bringen.“

Tag des Notariats
Kostenlos informieren
Vorarlberger Notare informieren kostenlos rund um das Thema „Rechtzeitig vorsorgen“ – z. B. über die Erstellung von Testamenten, das Erwachsenenschutzgesetz, die Vorsorgevollmacht oder Immobilien. Zusätzlich: kostenloser Grundbuchauszug vor Ort.

  • Wann: Samstag, 6. Okt. 2018, 10–12 Uhr
  • Wo: Sparkassenplatz, Bregenz
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