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Irrtümer rund ums Thema Immobilien

©Österreichische Notariatskammer - Am Samstag, den 6. Oktober, informieren Vorarlberger Notare am Bregenzer Sparkassenplatz von 10 bis 12 Uhr zu Themen des Bereichs „Rechtzeitig vorsorgen“.
Wenn es um Immobilien geht, sind Irrtümer weit verbreitet. Die Vorarlberger Notare informieren am 6. 10. in Bregenz kostenlos.

  

„Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass im Falle der Schenkung eines Hauses oder einer Wohnung dem Geschenkgeber automatisch ein lebenslanges Wohnrecht verbleibt“, erläutert Notar Dr. Kurt Zimmermann aus Bregenz und erklärt: „Das ist keinesfalls so. Ein lebenslanges Wohnrecht muss im Schenkungsvertrag vielmehr ausdrücklich vertraglich begründet und – damit es im Fall einer Veräußerung durch den Geschenknehmer auch gegenüber dem neuen Erwerber wirkt –  im Grundbuch eingetragen werden. Zudem ist es ratsam, auch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot vertraglich zu vereinbaren – damit ist eine Belastung bzw. Veräußerung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Geschenkgebers möglich.“

Vererben an Lebensgefährten

Auch beim Vererben von Immobilien sind einige Irrtümer vorherrschend. „Verfehlt ist beispielsweise die verbreitete Meinung, dass Lebensgefährten nach einer langjährigen Partnerschaft automatisch ein gesetzliches Erbrecht haben“, informiert Dr. Kurt Zimmermann, „Lebensgefährten können im Erbfall nur dann in Form eines außerordentlichen Erbrechts zum Zug kommen, wenn kein gesetzlicher Erbe vorhanden ist.“ Nur vor der sogenannten Heimfälligkeit, wenn die Immobilie bzw. das Vermögen somit dem Staat zufallen würde, geht das Erbe an den Lebensgefährten. Dieses außerordentliche Erbrecht kommt dementsprechend selten zur Anwendung. Möchte man dem Lebensgefährten somit erbrechtlich etwas zuwenden, bedarf es im Regelfall der Errichtung eines Testamentes.

Kostenlose Information und Grundbuchauszug

Im Rahmen der Kampagne „Öffentliches Notariat 2018 – Rechtzeitig vorsorgen“ informieren Vorarlbergs Notare zu Themen wie Testamentserstellung, Erbrecht, Erwachsenenschutzgesetz, Vorsorgevollmacht und Immobilien. Zudem gibt es die Möglichkeit direkt vor Ort einen kostenlosen Grundbuchauszug zu erhalten. Am Samstag, den 6. Oktober, von 10 bis 12 Uhr am Sparkassenplatz in Bregenz. Weitere Informationen zu den einzelnen Themen unter www.notar.at. Eine erste Rechtsauskunft ist bei jedem Notar stets kostenlos erhältlich.

©Notar Dr. Kurt Zimmermann, Bregenz: „Wer seine Immobilie bereits zu Lebzeiten verschenken will, muss ein etwaiges lebenslanges Wohnrecht vertraglich absichern.“

Tag des Notariats
Kostenlos informieren
Vorarlberger Notare informieren kostenlos rund um das Thema „Rechtzeitig vorsorgen“ – z. B. über die Erstellung von Testamenten, das Erwachsenenschutzgesetz, die Vorsorgevollmacht oder Immobilien. Zusätzlich: kostenloser Grundbuchauszug vor Ort.

  • Wann: Samstag, 6. Okt. 2018, 10–12 Uhr
  • Wo: Sparkassenplatz, Bregenz
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