Luftwaffen der Schweiz und Österreich kooperieren künftig enger

Das bisherige Abkommen habe sich auf den Austausch von Luftlagedaten beschränkt und keinen grenzüberschreitenden Einsatz mit Flugzeugen gestattet, schrieb die Schweizer Regierung an das Parlament. Mit dem Abkommen werde eine Sicherheitslücke geschlossen. Der Schweizer Luftraum sei relativ klein: Luftfahrzeuge könnten ihn in zehn bis 20 Minuten durchfliegen. Damit die Schweizer Luftwaffe den Luftpolizeidienst effizient wahrnehmen könne, sei sie darauf angewiesen, bereits ab der Landesgrenze intervenieren zu können. Dies bedinge eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Bereits bestehende Kooperationen
Diese Kooperation mit Nachbarstaaten erfolgt bereits mit Deutschland, Frankreich und Italien gestützt auf entsprechende Vereinbarungen. Die Abkommen regeln die tägliche Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Luftpolizeidienst. Nur das Abkommen mit Österreich ging bis dato weniger weit.
Dies habe sich gerade bei Anlässen wie dem Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum/WEF) im nur zwei Flugminuten von der Grenze entfernt liegenden Davos nachteilig ausgewirkt, hielt der Schweizer Bundesrat fest. Während des WEF 2017 habe man deshalb im Sinne eines Pilotversuchs die angestrebte Form der Zusammenarbeit erprobt.
Maßnahmen auf Territorium des anderen Staates eingeleitet
Mit dem neuen Abkommen erhalten die Luftstreitkräfte Österreichs und der Schweiz nun die Möglichkeit, Maßnahmen bereits auf dem Territorium des anderen Staates einzuleiten. Flugzeuge sollten über die Grenze in den Luftraum des anderen Staates begleitet werden dürfen, bis die andere Luftwaffe übernehmen könne. Zulässig soll auch die visuelle Identifizierung der Flugzeuge, das Erstellen eines visuellen Nachweises sowie die Befragung der Besatzungen über Funk sein. Ein Waffeneinsatz als Ultima Ratio luftpolizeilicher Maßnahmen darf indes weiterhin nur durch eigene Flugzeuge über dem eigenen Staatsgebiet erfolgen.
Der Schweizer Verteidigungsminister Guy Parmelin wurde demnach autorisiert, das neu verhandelte Abkommen unter Vorbehalt der parlamentarischen Ratifikation zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung ist für den 28. September 2017 geplant. Vom zuständigen Außenministerium in Wien war von der APA zunächst keine Stellungnahme zu dem Abkommen zu erhalten.
(APA/Red.)