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Koblach präsentiert seinen Kanalkataster

Der Endbericht zum Kanalkataster liegt nun vor.
Der Endbericht zum Kanalkataster liegt nun vor. ©Archiv
Endbericht liegt vor, Maßnahmen wurden abgeleitet.

Koblach. (mima) Im Oktober 2010 starteten in Koblach die Arbeiten zur Darstellung des Kanalkatasters – nun liegt der Endbericht vor. Dazu wurde in den letzten Jahren das gesamte Ortsnetz der teilweise bereits 50 Jahre in Betrieb befindlichen Abwasserleitungen und sonstigen Anlagenteile überprüft. Das 41 Kilometer lange Kanalnetz und die circa 1500 Schachtbauwerke wurden gereinigt und die Abwasserleitungen mit Kameras unterirdisch gefilmt. Grund für diese Maßnahme war, dass die Kapazität der Abwasserbeseitigungsanlagen bei Starkregenfällen oder Hochwasserereignissen an ihre Grenze gestoßen war.

Maßnahmen am Kanalnetz

Die Ergebnisse der Filmaufnahmen wurden in eine bauliche Zustandsbewertung aufgenommen, welche Gerd Jenny vom Büro Breuß Mähr vor Kurzem der Gemeindevertretung präsentierte. Anhand dieser Bewertung ergaben sich einige umzusetzende Sanierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen am Kanalnetz und an den Schächten, welche sich im Bericht an den Zustandsklassen 1 bis 5 (dringender Handlungsbedarf) orientieren. Auch wurde die hydraulische Leistungsfähigkeit im Rahmen des Kanalkatasters geprüft.

940.000 Euro für Sanierung

Aufgrund des vorliegenden technischen Berichtes konnte auch eine erste Gesamtkostenübersicht für die Sanierungsmaßnahmen zur Behebung der dringlichsten Schadensklassen 4 und 5 erstellt werden. Dabei geht es um rund 1,4 Kilometer Leitungen und 390 Schächte, wobei sich die Kosten in einem zehnjährigen Betrachtungszeitraum (2017 bis 2026) gesamt auf 940.000 Euro belaufen werden.

Dazu kann die Gemeinde auch mit Förderungen von Bund und Land in der Gesamthöhe von 30 Prozent rechnen. „Die Ergebnisse des Berichtes sind Grundlage für die Planung künftiger Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen“, so Bürgermeister Fritz Maierhofer zum vorläufigen Endbericht des Kanalkatasters. Das weitere Vorgehen soll nun in der Gemeindevertretung beschlossen werden.

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