Uneinigkeit innerhalb der Koalition bei Verwendung von 750 Mio. Euro für Schulen und Betreuung

Uneinigkeit herrscht dabei sowohl über den Verwendungszwecks als auch über die möglichen Empfänger, da eine Passage im Ministerratsvortrag unterschiedliche Interpretationen zulässt.
VP-Länder wollen fixen Anteil, SP-Bildungsministerium will alles verteilen
In der Passage heißt es: “Daher sollen jedenfalls 750 Mio. Euro inklusive eines allfälligen Anteils der Länder aus der Einmalzahlung insbesondere für den Ausbau von ganztägigen Schul- und Betreuungsangeboten zur Verfügung gestellt werden.” Geht es nach dem SP-geführten Bildungsministerium, ist ganz klar: Die 750 Mio. Euro gehen ausschließlich an das eigene Ressort, das die Mittel dann je nach Bedarf der einzelnen Standorte zweckgebunden verteilt. Sind die Gemeinden oder Länder Schulerhalter (wie bei den Pflichtschulen, vor allem Volksschulen, Neue Mittelschulen/NMS) und es sind Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen bzw. zusätzliches Lehrpersonal nötig, bekommen dann die Länder die nötigen Mittel. Geht es um den Aus- oder Umbau von AHS-Unterstufen zu Ganztagsschulen bzw. um die dortige Anstellung zusätzlicher Lehrer, ist der Bund selbst zuständig.
Die VP-regierten Länder Steiermark, Oberösterreich und Vorarlberg verlangen allerdings schon jetzt einen fixen Anteil an den 750 Mio. Euro für die Länder. Immerhin würden diese durch die Verringerung der Bankenabgabe Einnahmen verlieren, dementsprechend stehe ihnen auch ein Teil der Abschlagszahlung zu. Unterstützt werden sie vom Finanzministerium, laut dem die Länder 330 der 750 Mio. Euro erhalten sollen.
Auch bei direktem Einsatz der Gelder Uneinigkeit
Uneinigkeit gibt es auch darüber, wofür es das Geld in der Praxis geben soll. Im Bildungsministerium interpretiert man die Formulierung, wonach “insbesondere” der Ganztagsschulausbau gefördert werden soll, so, dass es vorrangig um die Schaffung zusätzlicher Plätze geht. Ist der Bedarf in einem Bundesland gedeckt, können die Ganztagsschulen auch Mittel bekommen, um die Bedingungen vor Ort zu verbessern, etwa indem sie bestehende veraltete Infrastruktur wie Küchen erneuern oder ihre Grünflächen oder Sportplätze ausbauen. Fix sei jedenfalls: Das Geld müsse an ganztägigen Schulformen – egal ob Nachmittagsbetreuung oder in verschränkter Form mit einem Wechsel aus Unterricht, Lern- und Freizeit – gehen.
Die VP-Landeshauptleute wollen das Geld hingegen nicht nur für die Ganztagsschulen zweckgewidmet sehen. Auch für das Finanzministerium bedeutet das Wort “insbesondere”, dass nicht ausschließlich Ganztagsschulen aus den 750 Mio. Euro gefördert werden können. “Es ist festgelegt, dass es um Zukunftsinvestitionen geht. Und die Länder wissen am besten, wo der Bedarf besteht”, wird das Finanzressort im “Kurier” (Donnerstagausgabe) zitiert. Das Geld könne also auch für Kindergärten, -krippen und Fachhochschulen eingesetzt werden.
(APA/Red)