EU: Österreich verstößt mit Flüchtlingsobergrenzen gegen Recht

“Eine solche Politik wäre klar inkompatibel mit Österreichs Verpflichtungen unter europäischem und internationalem Recht”, heißt es in einem der APA vorliegendem Brief der EU-Behörde vom Donnerstag.
“Verpflichtung, jeden Asylantrag zu akzeptieren”
Die EU-Kommission kritisiert in dem Schreiben von EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner insbesondere einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, die Genfer Konvention und Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
“Österreich hat die rechtliche Verpflichtung, jeden Asylantrag zu akzeptieren, der auf seinem Territorium oder an seiner Grenze gestellt wird”, schreibt die Kommission. Außerdem kritisiert die EU-Behörde, dass Kontingente für den Transit von Flüchtlingen nicht zulässig seien. Schutzbedürftige dürften nicht in das Land ihrer Wahl weiterreisen. (APA)