De Maiziere will Einwanderer in Transitzonen festhalten
Wird dieser abgelehnt, soll die Einreise verweigert werden. Aus Regierungskreisen hieß es, ein solches Gesetz bedeute keineswegs, dass in kürzester Zeit flächendeckend Transitzonen an der bayrisch-österreichischen Grenze entstünden. Es gehe nur darum, die rechtliche Möglichkeit für ein solches Verfahren zu schaffen, um bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können. Daher gebe es auch noch keine abgeschlossenen Vorstellungen zu Details, wo, in welcher Zahl und mit welcher Personalbesetzung solche Zonen kommen könnten.
Die geplante Regelung ist vor allem auf Menschen aus “sicheren Herkunftsstaaten” vom Balkan gemünzt, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, um Asyl zu beantragen, und an der Grenze aufgegriffen werden. Ihre Aussichten auf Asyl sind sehr gering. Aber auch Menschen ohne Papiere könnten in solchen Transitzonen landen.
Die Entscheidung über ein Asylgesuch läge wie in anderen Fällen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das alle Asylanträge in Deutschland bearbeitet. Eine Anhörung könnten allerdings auch deutsche Bundespolizisten übernehmen, sofern sie vorher ausreichend geschult wurden.
“Da die Prüfung vor einer Einreise nur möglich ist, wenn noch keine faktische Einreise erfolgt ist, lässt sich das Verfahren nur im Fall einer freiheitsentziehenden Maßnahme umsetzen”, heißt es in dem Entwurf. Und weiter: “Kann über die Zulässigkeit nicht innerhalb einer Woche entschieden werden oder ist eine Unterbringung an der Grenze nicht möglich, ist die Einreise unabhängig von den Erfolgsaussichten des Asylantrags zu gestatten.” In diesen Fällen soll ein Asylbewerber in eine Erstaufnahmestelle geschickt werden.
Das Instrument ist gekoppelt an Grenzkontrollen. Andernfalls ließen sich die Flüchtlinge, auf die das Verfahren abzielt, nicht aus den ankommenden Migranten herausgreifen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen komplett von dem Verfahren ausgenommen werden.
Ein ähnliches Prozedere existiert schon im “Flughafenverfahren” – einer Sonderregelung für Asylbewerber, die auf dem Luftweg nach Deutschland kommen. Dieses 1993 eingeführte Schnellverfahren mit verkürzten Verfahrensrechten für die Betroffenen wird so genannt, weil Flüchtlinge, die per Flugzeug aus einem sicheren Herkunftsland oder ohne gültige Papiere einreisen, in einer geschlossene Flüchtlingsunterkunft beziehungsweise im Transitbereich auf dem Flughafen festgehalten werden, bis über ihre Einreise entschieden ist. In der Theorie wird das Asylgesuch innerhalb weniger Tage bearbeitet. Fehlen allerdings Ausweispapiere für eine Zurückweisung und muss die deutsche Bundespolizei diese erst im Ausland besorgen, können Asylsuchende bis zu 18 Monate in der geschlossenen Unterkunft festgehalten werden.
Nach bisheriger Rechtslage ist es nicht möglich, das sogenannte Flughafenverfahren auch auf die Landgrenzen zu übertragen. In einer Asylverfahrensrichtlinie der EU wird den Mitgliedsstaaten aber genau diese Option eingeräumt. Deutschland hätte die Richtlinie eigentlich längst umsetzen müssen, ließ die Frist aber verstreichen. Nun will die Regierung die Umsetzung der Richtlinie mit dem Gesetzentwurf nachholen – und gleichzeitig die Grundlagen für neue Transitzonen legen. Die Opposition hatte die Idee zuletzt bereits scharf kritisiert. Auch mehrere SPD-Politiker äußerten sich skeptisch.