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Zeltlager für 480 Personen in Traiskirchen

Das Innenministerium kommt der Forderung des Traiskirchner Bürgermeisters Andreas Babler (SPÖ) zur Reduzierung der Zahl der Flüchtlinge im Erstaufnahmelager nach. Allerdings will es ebenfalls in Traiskirchen ein Zeltlager für 480 Personen errichten. Babler bezeichnete dies als "rechtswidrig", das gehe "nicht ohne Bewilligung". Zeltlager fielen nicht unter die Bauordnung, so das Ministerium.

Babler attackierte auch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) persönlich: “Jeder Häuslbauer muss sich an die Gesetze halten. Das gilt auch für die Innenministerin.” Im Gegensatz zu Babler hält das Ministerium ein Zeltlager auf dem Gelände der Sicherheitsakademie in Traiskirchen sehr wohl für rechtmäßig. In der niederösterreichischen Bauordnung sei von “Gebäuden” und “Bauwerken” die Rede. “Zelte fallen nicht darunter”. Diese unterliegen nicht der NÖ-Bauordnung, argumentierte der Sprecher des Innenministeriums gegenüber der APA.

Zeltlager für 480 Personen geplant

Das Innenministerium will die Zahl der Personen im Erstaufnahmezentrum um 640 reduzieren. Allerdings wird für 480 Personen ein Zeltlager in Traiskirchen errichtet, teilte der Sprecher des Innenministeriums der APA mit. Im Laufe des Mittwochs werden 160 unbegleitete Minderjährige aus dem Lager in andere Quartiere verlegt, kündigte der Ressortsprecher an. Zusätzlich werden 480 weitere Personen aus dem Lager in einem zusätzlichen Zeltlager untergebracht. Dafür werden morgen 60 Zelte auf dem Gelände der Sicherheitsakademie in Traiskirchen errichtet. Dieses Zeltlager wird zusätzlich zu den bereits bestehenden in Salzburg, Linz und Thalham geschaffen. Im Erstaufnahmelager in Traiskirchen wird die Zahl der Flüchtlinge damit “in Richtung” der von Babler geforderten 1.400 Personen reduziert.

Bürgermeister forderte zu Entlastung auf

Bürgermeister Babler hatte Samstagabend nach einem Brand als zuständige Behörde einen Mandatsbescheid zu einer solchen Reduzierung innerhalb von vier Tagen erlassen. Das Innenministerium hält diesen Bescheid zwar für rechtswidrig und wird auch Rechtsmittel dagegen ergreifen, kündigte der Sprecher an. Aber man sei trotzdem gezwungen, sich an die darin enthaltene Forderung zu halten.

Konkret werde das Innenministerium gegen den Bescheid das Instrument der “Vorstellung” ergreifen. Darüber muss Babler ein “ordentliches Ermittlungsverfahren” führen. Innerhalb eines halben Jahres muss er dann eine Entscheidung treffen, gegen die dann theoretisch wieder Rechtsmittel möglich wären.

(APA)

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