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Vor Diskothek Rauschgift geraubt

Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte zweieinhalb Jahre Gefängnis betragen.
Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte zweieinhalb Jahre Gefängnis betragen. ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Auf dem Parkplatz der Diskothek K-Shake in Röthis hat ein 17-Jähriger am 10. August einen 20-Jährigen geschlagen und ihm so Cannabiskraut geraubt.  Er fasste eine Geldstrafe und eine bedingte Haftstrafe aus

Das Landesgericht Feldkirch verurteilte den arbeitslosen Vorbestraften gestern wegen minderschweren Raubes zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 800 Euro – 200 Tagessätze zu je vier Euro. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig.

Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte zweieinhalb Jahre Gefängnis betragen. Der Strafrahmen für Erwachsene beläuft sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Das Gericht nahm einen minderschweren Raub an, weil Gewaltanwendung und Beute gering waren.

Keine Absicht

Der von Hannes Rauch verteidigte Angeklagte behauptete, er habe nicht in Raubabsicht zugeschlagen. Er habe mit den vier jungen Leuten, die er nicht gekannt habe, nur einen Joint mitrauchen wollen.

Das Gericht folgte aber den Angaben der Belastungszeugen. Demnach habe der Angeklagte die zwei 20-jährigen Burschen und die zwei 17-jährigen Mädchen erfolglos aufgefordert, ihm etwas von dem Cannabis zu geben, das sie geraucht hätten. Danach habe der wegen schwerer Körperverletzung vorbestrafte Vorderländer dem Walgauer ins Gesicht geschlagen und ihm dabei zwei Rissquetschwunden zugefügt. Dabei sei ihm das verpackte Cannabiskraut aus den Händen und auf den Boden gefallen. Der Angeklagte habe das Suchtgift mitgenommen und sei davongerannt.

In einem anderen Prozess beschloss das Landesgericht gestern, ein Drogenverfahren einzustellen. Der Amtsarzt wird vorschlagen, welche Form von Therapie der Konsument von Marihuana benötigt. Denn dem unbescholtenen 19-Jährigen sei nicht nachzuweisen, dass er gewusst habe, dass einer seiner Marihuana-Käufer erst 15 Jahre alt gewesen sei, sagte die Richterin. Schließlich sei der 15-Jährige zwei Köpfe größer als der angeklagte 19-Jährige.

(Quelle: NEUE/Dünser)

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