Kurz bekräftigt die Einhaltung des Folterverbots
Die UN-Antifolterkonvention wurde am 10. Dezember 1984 von den Vereinten Nationen beschlossen. Sie richtet sich gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen. Die Konvention trat am 26. Juni 1987 in Kraft. Zurzeit haben 146 Staaten die Konvention ratifiziert, darunter auch die USA.
Kurz äußerte sich auch anlässlich des ebenfalls am Mittwoch begangenen internationalen Tages der Menschenrechte. “Seit der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 68 Jahren konnten große Fortschritte beim internationalen Schutz der Menschenrechte erzielt werden. Der weltweite Anstieg von Gewalttaten gegen religiöse und ethnische Minderheiten, besonders in Syrien und im Nordirak, ist aber ein Alarmsignal, das zeigt, dass wir uns weiterhin mit aller Kraft für Menschenrechte einsetzen müssen”, so der Außenminister
Österreich mache sich in den Vereinten Nationen, insbesondere als Mitglied des Menschenrechtsrates sowie auf regionaler Ebene, etwa im Europarat und der OSZE, für den Schutz der Menschenrechte stark. “Besonders freut es mich, dass Österreich die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten international als Thema verankern konnte”, so Kurz. Bei bilateralen Besuchen würden Menschenrechtsfragen stets thematisiert.