AA

Gerichtsgebühren für Minderjährige gestrichen

Der Ministerrat hat am Dienstag eine Gerichtsgebühren-Novelle beschlossen, wonach für Minderjährige künftig alle familienrechtlichen Verfahren gebührenfrei sein werden. In einigen sonstigen Pflegschafts- und Familienrechtsverfahren sind Erleichterungen vorgesehen. Inkrafttreten soll die Novelle Mitte 2015.


Mit der Neuregelung ist die Unterstützung durch die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler und durch die Kinderbeistände bei Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren künftig in der Regel kostenlos. Außerdem sind Erleichterungen für einvernehmliche Scheidungen und Vermögensverwaltung im Rahmen von Sachwalterschaften vorgesehen. “Der Gang vor Gericht in Familienangelegenheiten ist für Betroffene schon Belastung genug”, meinte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP).

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Gerichtsgebühren für Minderjährige gestrichen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen