Onkel soll Buben vergewaltigt haben: 43-Jähriger vermutet Rachefeldzug
Der Mann beteuerte vor dem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) seine Schuldlosigkeit: “Ich habe nie ein Kind berührt.”Laut Anklage fanden die Übergriffe zwischen 2005 und 2008 in der Wohnung des 43-Jährigen in Wien-Margareten statt. Eine in Niederösterreich lebende Schwester des Mannes hatte zu ihrem Bruder ein sehr enges Verhältnis und kam ihn regelmäßig mit ihren beiden Kindern – neben dem 1997 geborenen Buben gibt es noch ein jüngeres Mädchen – an den Wochenenden besuchen. Während Mutter und Tochter auf der Couch im Wohnzimmer schliefen, nächtigte der Bub bei seinem Onkel im Schlafzimmer.
Onkel soll achtjährigen Neffen missbraucht haben
Der Volksschüler soll sich schon zu wehren versucht haben, als es zu ersten, noch vergleichsweise harmlosen Berührungen kam. “Alle Versuche des Kindes, den Raum zu verlassen, unterband er, indem er es an den Armen oder Füßen festhielt”, stellte Staatsanwältin Angelika Linzner fest. In weiterer Folge hätten sich die Übergriffe des Onkels “intensiviert”. Mittels Schlägen soll der Angeklagte auch untertags Anal- und Oralverkehr erzwungen haben, wenn die Kindesmutter beispielsweise die Wohnung zum Einkaufen verließ. War das Wochenende vorbei, soll der Onkel dem Buben vor der Abreise mit “Schlägen, bis du tot bist” gedroht haben, falls dieser sich jemandem anvertraue.
Angeklagter ortet Rachefeldzug
Der 43-Jährige, dem neben Vergewaltigung und schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen auch Nötigung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses angelastet wird, ortete hinter den Vorwürfen einen gegen ihn gerichteten Rachefeldzug des Kindesvaters. Er habe sich mit dem Mann seiner Schwester von Anfang an nicht verstanden.
Bevor die DVD mit der ausführlichen, stundenlangen kontradiktorischen Einvernahme des mittlerweile 17-Jährigen abgespielt wurde, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Bursch sei “ein liebevoller junger Mann, aber gebrochen”, stellte seine Rechtsvertreterin zuvor noch fest. Der Jugendliche, der inzwischen bei seinem leiblichen Vater lebt, leide an Depressionen und Angstzuständen. “Er verschließt sich. Man kann mit ihm fast nicht mehr kommunizieren”, berichtete die Anwältin, die im Fall eines Schuldspruchs eine finanzielle Wiedergutmachung von 15.000 Euro forderte.
Freispruch im Zweifel
Der 43-Jährige wurde nach einem umfangreichen, großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Beweisverfahren im Zweifel freigesprochen. Dem Schöffensenat reichten am Ende die Indizien nicht aus, um den Angestellten mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit im Sinne der Anklage schuldig zu erkennen.
Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
(APA)