Lange haben die Betroffenen sich nur beschwert, nun ist es so weit: Die BayernLB hat gegen das Hypo-Gesetz beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) geklagt. Das Gesetz sieht vor, dass nachrangige Anleihen trotz Landesgarantie ihren Wert verlieren. Die BayernLB, früher einmal Eigentümerin der Hypo Alpe Adria, wird extra zur Kasse gebeten. Sie würde dadurch nach eigener Rechnung 2,3 Mrd. Euro verlieren. “Hier geht’s um Geld und bei Geld hört alle Freundschaft auf”, sagte dazu Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) gesetern. Er hält das Gesetz für “schlichtweg verfassungswidrig”.
Auch andere vom Hypo-Hair-Cut betroffene Unternehmen haben Klagen angekündigt, aber noch nicht eingereicht. Darunter befinden sich unter anderem die Vienna Insurance Group (VIG), die mit rund 50 Mio. Euro betroffen ist und die UNIQA mit rund 35 Mio. Euro. Die VIG habe noch keine Klage eingebracht, so ein Sprecher am Donnerstag zur APA. Es bestehe aber weiter die Absicht, dies zu tun. Die UNIQA werde rechtliche Schritte unternehmen, es sei aber noch offen welche und wann, sagte ein Sprecher zur APA. Die Oberbank war mit 10 Mio. Euro in eine solche Nachrang-Anleihe investiert und hat schon im Sommer eine Klage angekündigt und plant dies auch weiter.
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Frage des Tages vom Donnerstag
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