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Steuerreform: Begünstigung für 13. und 14. Gehalt kippen?

IV-Präsident Kapsch verspricht, dass sowohl Betriebe als auch Lohnempfänger profitieren sollen.
IV-Präsident Kapsch verspricht, dass sowohl Betriebe als auch Lohnempfänger profitieren sollen. ©APA
Die Industriellenvereinigung (IV) legt ein neues Konzept zur Steuerbegünstigung vor. Demnach soll unter anderem die Steuerbegünstigung für das 13. und 14. Gehalt gekippt werden. Eine gute Idee?

Die IV schlägt in ihrem – adaptierten – Steuerkonzept eine Entlastung von insgesamt etwa 15 Mrd. Euro vor. Ein neuer Lohn- und Einkommenssteuertarif soll 10,2 Mrd. Euro bringen, die Lohnnebenkosten sollen um 4,7 Mrd. Euro sinken. Trotz einer niedrigeren Steuerfreigrenze sollen alle Einkommensbezieher profitieren, versprach IV-Präsident Georg Kapsch am Donnerstag.

Steuerklassen stärker abgestuft

Zur Reform der Lohn- und Einkommenssteuer schlägt das IV-Papier mit dem Titel “FAIRSteuern”- ähnlich den bereits 2012 präsentierten Plänen – die Einführung von fünf (statt derzeit drei) Steuerstufen vor. Umgesetzt werden soll das Konzept stufenweise ab 2016 bis zum Jahr 2020. Die IV will künftig die Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts in den Steuertarif einrechnen.

Zur Einbeziehung der Niedrigverdiener sieht das Konzept vor, die derzeit geltende Steuerfreigrenze von 11.000 Euro auf 9.780 Euro zu senken. Damit würde jeder, der brutto über dem Niveau der Mindestsicherung verdient, Steuern zahlen – allerdings mit einem niedrigeren Eingangssteuersatz als derzeit.

Ergebnis der vorherigen Frage des Tages

In unserer Frage des Tages vom Donnerstag wollten wir von Ihnen wissen, was sie von Landesrat Erich Schwärzlers Forderung halten, für jedes EU-Land eine Quote zur Aufnahme von Asylsuchenden einzuführen:

  • Ja: 74,01 Prozent
  • Nein: 25,99 Prozent
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