Inderin nach 14 Jahren Hungerstreik frei
Die Behörden hatten Sharmila wegen des Vorwurfs des Selbstmordversuchs festnehmen und zwangsernähren lassen. Mit ihrer Verweigerung von Wasser und Nahrung protestierte Sharmila gegen ein Gesetz, dass der Armee in dem ärmlichen Bundesstaat Manipur an der Grenze zu Myanmar weitreichende Befugnisse gibt.
Gesetz als Vorwand für Hinrichtungen
Das Gesetz, das 1990 zur Bekämpfung separatistischer Gruppen im unruhigen Nordosten sowie im Bundesstaat Kaschmir erlassen worden war, gibt dem Militär das Recht, auf Sicht zu schießen und Verdächtige ohne Haftbefehl festzunehmen. Menschenrechtsgruppen kritisieren seit langem, dass das Gesetz als Vorwand für außergerichtliche Hinrichtungen dient.
Seit November 2000 im Hungerstreik
Sharmila begann ihren Hungerstreik am 2. November 2000, nachdem sie nahe ihres Hauses in dem bergigen, entlegenen Bundestaat Manipur Zeugin geworden war, wie die Armee an einer Bushaltestelle zehn Menschen erschoss. Nach dem Beginn ihrer Protestaktion wurde sie in ein Gefängniskrankenhaus eingewiesen und drei Mal am Tag über einen Tropf zwangsernährt.
Unklar ob Protest fortgesetzt wird
Wiederholt auf Anweisung örtlicher Gerichte freigelassen, nahm sie sogleich ihren Hungerstreik wieder auf, woraufhin sie erneut festgenommen wurde. Derzeit befindet sich Sharmila im Krankenhaus von Manipurs Hauptstadt Imphal. Nach Angaben des ihr nahestehenden Menschenrechtsaktivisten Babloo Loitangbam sah das Gericht ein, dass der Vorwurf des Selbstmordversuchs nicht aufrecht zu erhalten ist. Ob Sharmila nach ihrer Freilassung weiter hungern will, blieb zunächst unklar.
(APA)