Menschenrechts-Gericht bestätigte Burka-Verbot in Frankreich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Grundrechtsverletzung dar, urteilten die Richter am Dienstag in Straßburg.
Burka-Verbot in Frankreich bestätigt
Gegen das Gesetz hatte eine junge Muslimin geklagt, die sich diskriminiert fühlt. Für die Regierung verstößt die Burka gegen die Gleichberechtigung.
Das Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt seit April 2011. Es wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro sanktioniert. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.
Grund für Verschleierung der Frauen
Eine der Hauptquellen für die Verschleierung der Frauen im Islam ist die Koransure 33. Dort heißt es: “Oh Prophet! Sage deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Jilbabs über sich ziehen.” Was genau im Koran mit Jilbab gemeint ist, ist umstritten.
Heutzutage wird darunter meist ein weites bodenlanges Übergewand verstanden, das Hände und Kopf freilässt. Muslimische Frauen tragen dazu in aller Regel ein Kopftuch. Je nach kultureller Ausprägung und Grad der Religiosität können auch Hände und Gesicht noch bedeckt werden.
(APA/Red)