Vergabe von Planungsleistungen für das Projekt „Gemeindeamt Lochau NEU“

Dies ist ein weiterer Schritt Richtung neues „Gemeinschaftshaus“ im Lochauer Ortszentrum. Intensive Diskussionen im Plenum begleiteten die Entscheidungsfindung zu diesem Beschluss als unabdingbare Voraussetzung zur Umsetzung des Projektes „Gemeindeamt NEU“. Insbesondere die Mandatare der Liste „Grüne Leiblachtal“ hinterfragten einmal mehr die Kosten und die Finanzierung und forderten vor dem geplanten Bau aufs Neue eine Quartiersbetrachtung im Rahmen einer umfassenden Dorfzentrumsplanung. Dies hieße im Klartext „Zurück an den Start“.
Parteipolitische Verzögerungstaktiken
„Nach mehreren internen Informationsrunden und öffentlichen Präsentationen ist es jetzt an der Zeit weiterzumachen, ist doch die große Mehrheit von der Qualität und Funktionalität des Siegerprojektes und von der Notwendigkeit einer effektiven Gemeindeverwaltung für einen Ort mit über 6.000 Einwohnern überzeugt“, so Bürgermeister Xaver Sinz von der „Lochauer Volkspartei“. Dazu kommt als großer Mehrwehrt für die Gemeinde und die Bevölkerung die städtebauliche Positionierung am bewährten Standort als starke Mitte von Lochau. Und zusammen mit den künftigen „Mitbewohnern“ Sparkasse, Polizeiinspektion und Gemeinschaftsarztpraxis, die den Neubau des „Gemeinschaftshauses“ für die Gemeinde auch finanziell erst möglich machen, muss diese Chance ohne parteipolitische Verzögerungstaktiken nun rasch genützt werden.
Die weiteren Schritte bis zum Baubeschluss
Bei der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung präzisieren die hiermit beauftragten Architekten Helmut Kuess und Manfred Koller nun in Zusammenarbeit mit den „Interessenten“ Gemeinde, Bank, Polizei und Ärzte die Grundrisse und Anforderungen, auch als notwendige Grundlage für die Kostenschätzung und Finanzierung des Projektes sowie die Abschlüsse der eingeforderten Verträge. Sollte die Gemeindevertretung danach einen Beschluss zu weiteren Realisierungsschritten fassen, werden die weiteren Architektenleistungen und Fachplanungen zu vergeben sein. Nach der Baueingabeplanung und dem Bauverfahren erfolgt die Ausführungsplanung. Ein definitiver Baubeschluss kann dann auf Basis der Ausschreibungen bzw. auf Basis der Angebote aller notwendigen Bauleistungen erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt liegen nämlich die tatsächlichen Realisierungskosten auf dem Tisch.