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So können Sie es zu Silvester bedenkenlos krachen lassen

©APA (dpa)
Lauterach - An Silvester werden wieder alle möglichen Feuerwerkskörper gezündet. Damit es nicht zu Verletzungen kommt, müssen die Gebrauchsanweisungen und Sicherheitshinweise klar befolgt werden.
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Am 31.12. wird in Vorarlberg wieder geknallt, geschossen und geworfen. Es ist der einzige Tag im Jahr, an dem Feuerwerkskörper innerhalb des Ortsgebietes auch ohne amtliche Genehmigung benutzt werden dürfen. Bernd Doppler bildet Pyrotechniker im Land aus und weiß, worauf man achten muss.

Nur Kategorie 1 und 2 ist für jeden erhältlich

“Laut Pyrotechnikgesetz gibt es vier Kategorien von Feuerwerkskörpern, F1 bis F4: Die erste dürfen schon Kinder ab 12 Jahre benutzen, also Babyraketen und Rauchbomben. Ab der zweiten Kategorie muss man 16 Jahre alt sein, das heißt größere Raketen und Böller. Bei der dritten und vierten Kategorie handelt es sich um Profifeuerwerk, das nur von ausgebildeten Pyrotechnikern gekauft und benutzt werden darf”, so der Experte im Interview.

Raketen ohne Gebrauchsanweisung sind illegal

Beim Kauf muss neben der Kategorie und der Altersangabe auch die Gebrauchsanweisung stehen, das heißt, wie groß die Sicherheitsabstände sein müssen und wie man richtig zündet. “Wenn das nicht der Fall ist, sind es illegale oder ausländische Produkte, die nicht in der EU zugelassen sind”, so Doppler. Der wichtigste Tipp des Experten aber bei allen Feuerwerkskörpern ist: Nicht den Kopf darüber halten und sich nach dem Zünden sofort entfernen.

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