Baby vom Stiefvater: Mann seit 1999 als Sex-Täter bekannt
Der Mann ist am Freitag für sexuelle Übergriffe aus den Jahren 2005/2006 auf ein im Tatzeitraum zehn Jahre altes Mädchen rechtskräftig zu drei Jahren und acht Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Zudem wurde bekannt, dass der beschäftigungslose Mann der Justiz seit 1999 als Sex-Täter bekannt ist. Die Ermittlungen im aktuellen Fall, demzufolge er eine Tochter seiner derzeitigen Partnerin ebenfalls missbraucht und darüber hinaus geschwängert haben soll, laufen.
Schon mit 19 an Zehnjähriger vergangen
Schon 1999 war sein Interesse offenbar auf Mädchen im Volks- oder Hauptschulalter ausgerichtet. Der – mittlerweile längst aufgelöste – Wiener Jugendgerichtshof führte gegen den gebürtigen, zu diesem Zeitpunkt 19 Jahre alten Wiener ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen.
Die Betroffene war ein am 30. Juni 1989 geborenes Mädchen. Der Täter entging einer Verurteilung: Der Jugendgerichtshof stellte das Verfahren unter Setzung einer zweijährigen Probezeit und der Weisung ein, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen.
Jugendamt nahm die Kinder ab
Der Mann lebte in weiterer Folge im Burgenland, wo er 1998 eine Frau kennengelernt hatte, die zwei Töchter aus einer vorangegangenen Beziehung mit in die Beziehung brachte. 2001 heiratete das Paar.
Im selben Jahr wurden den beiden die Mädchen abgenommen, da die 1994 und 1997 zur Welt gekommenen Kinder auf die Jugendwohlfahrtsbehörden einen verwahrlosten und vernachlässigten Eindruck machten. Sie kamen in ein Kinderwohnheim der Stadt Wien, durften aber alle 14 Tage jeweils von Freitag bis Sonntag die Mutter besuchen.
Stieftochter jedes zweite Wochenende missbraucht
Während dieser Wochenenden soll sich der Stiefvater, der sich mit seiner Frau im Bezirk Oberwart niedergelassen hatte, ab Herbst 2005 regelmäßig an dem älteren Mädchen vergangen haben, indem er sich nachts, wenn seine Frau schlief, an die Zehnjährige heranmachte.
Bis zum März 2006 vergriff er sich den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen der Gerichte an der Kleinen, wobei er sie mit Drohungen zur Duldung der Handlungen und zum Stillschweigen zwang. Er werde – sollte sie etwas sagen – ihr und der Mutter “etwas antun”, gab der Mann dem Mädchen unmissverständlich zu verstehen.
Der Missbrauch flog auf, weil eine Betreuerin im Kinderheim bemerkte, dass sich bei Zusammentreffen der Kinder mit den Eltern die Zehnjährige den Umarmungen des Stiefvaters mit Widerwillen zu entziehen versuchte und eine abwehrende Körperhaltung einnahm. Sie fragte nach, das Mädchen erzählte schließlich, was ihr widerfahren war.
Strafe in der Berufung noch angehoben
Das Landesgericht Eisenstadt verurteilte den 33-Jährigen dafür im Jänner 2013 bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Ein Berufungssenat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) leistete am Freitag der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge und hob das Strafausmaß um sechs Monate an. Begründet wurde das mit dem “geringen Alter des Opfers”, wie der vorsitzende Richter Dietmar Krenn ausführte.
Traumatisiertes Opfer
Die mittlerweile 18-Jährige leidet bis zum heutigen Tag an den Folgen des Mitgemachten. Dass ihr Peiniger ihr 5.000 Euro an Schmerzensgeld zahlen sollte – das Erstgericht hatte ihr bei der Verurteilung des Täters diesen Betrag zugesprochen -, hatte der Beschäftigte ebenso bekämpft wie die über ihn verhängte Freiheitsstrafe.
Das OLG bestätigte den Privatbeteiligten-Zuspruch. Dieser sei “für die erlittene Angst, die Demütigung und das neuerliche Durchleben-Müssen durch die Aussage bei Gericht” in jedem Fall gerechtfertigt, verwies Krenn auf die “erhebliche psychische Traumatisierung” der Betroffenen.
Zweite Stieftochter geschwängert?
Im aktuellen Fall – am Dienstag war bekannt geworden, dass die laut Ermittlungen vom 33-Jährigen wiederholt missbrauchte, mittlerweile zwölfjährige Tochter seiner derzeitigen Partnerin ein Kind zur Welt gebracht hat – versicherte unterdessen die Mutter des Mädchens in einem Interview mit dem deutschen TV-Sender RTL, von der Schwangerschaft ihrer Tochter nichts mitbekommen zu haben.
Ihre sichtliche Gewichtszunahme habe sie auf die Pubertät zurückgeführt und geglaubt, “dass das normal ist, wie sie gebaut ist”. Die Mutter der Zwölfjährigen, gegen die von der Eisenstädter Anklagebehörde wegen des Vorwurfs des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger Personen ermittelt wird, habe nie mit ihrer Tochter über Aufklärung gesprochen, berichtete der TV-Sender im Internet. Die Frau befindet sich nach wie vor auf freiem Fuß, teilte Behördenleiter Johann Fuchs, der APA am Freitag auf Anfrage mit. (red/APA)