Strafbefehl gegen Limburger Bischof
Deutscher Bischof soll falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat einen Strafbefehl gegen den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst beantragt. Dem Bischof werde vorgeworfen, im September 2012 "in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben", teilte die Behörde am Donnerstag mit.
Über den Antrag muss nun das Amtsgericht Hamburg entscheiden.
Bischof gegen den “Spiegel”
Hintergrund des Vorwurfs ist ein Rechtsstreit zwischen dem Bischof und dem Nachrichtenmagazins “Der Spiegel” über die Berichterstattung zu einer Indien-Reise. In einem Zivilverfahren gab Tebartz-van Elst laut Staatsanwaltschaft in einer eidesstattlichen Erklärung an, es habe keine erneute Rückfrage des “Spiegel”-Journalisten mit dem Vorhalt “Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?” gegeben und er selbst habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben: “Business-Klasse sind wir geflogen.” Die Staatsanwaltschaft zeigte sich überzeugt, dass diese Erklärung falsch gewesen sei.
(APA)