Poller-Prozess: Stadt Salzburg siegt vor Oberstem Gerichtshof

Bürgermeister Heinz Schaden: „Der OGH sagt dezidiert, dass der Unfall ausschließlich auf mangelnde Sorgfalt der Klägerin zurückzuführen war. Das ist offensichtlich auch jetzt noch bei den Poller-Unfällen so. Wir haben unsere Verkehrssicherungspflicht jedenfalls erfüllt. Mich freut’s sehr, dass der Oberste Gerichtshof uns das jetzt schwarz auf weiß bestätigt.”
Wörtlich heißt es in der Begründung: Alle Zusatzmaßnahmen (wie z.B. Ampeln oder Drehlichter) seien nur Reaktion „auf die nicht vorhersehbare Unfallhäufung und kein Beweis für eine ursprünglich mangelhafte Absicherung”.
Fehlverhalten als Ursache für Poller-Unfälle
Der städtische Poller-Beauftragte Christian Morgner zeigt sich erleichtert: „Das Landesgericht sah die Schuld noch bei der Stadt. Jetzt ist klar, dass eigentlich eine Warntafel ausreichend wäre. Alles darüber hinaus ist Zusatzservice. Die Hauptunfallursache ist und bleibt Fehlverhalten! Ich hoffe, dass es sich Unfalllenker aufgrund dieses OGH-Urteils nun zweimal überlegen, ob sie die Stadt verklagen – oder nicht.”
Noch zwei Poller-Prozesse am laufen
Aktuell laufen noch zwei Poller-Prozesse. Bei den bereits abgewickelten steht es 11:1 zugunsten der Stadt Salzburg. Wobei der eine nur deshalb verloren ging, weil aufgrund des geringen Streitwerts von unter 5.000 Euro keine Berufung möglich war.