Vorarlberger hatte Sex mit 13-jährigen Mädchen: Haft
Vor dem Landesgericht Feldkirch gab der junge Mann zu, mit einer der 13-Jährigen – seiner damaligen Freundin – im vergangenen Jahr mindestens 30 Mal ungeschützt geschlafen zu haben. Einen Freispruch gab es hingegen in dem Anklagepunkt “Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten”. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Geschlechtsverkehr bzw. die geschlechtlichen Handlungen mit den beiden Mädchen fanden ohne Zwang statt. Da das Schutzalter allerdings bei 14 Jahren liegt, gelten sexuelle Kontakte mit Jüngeren jedenfalls als Missbrauch. Eine der Heranwachsenden dürfte sich durch den Kontakt mit dem Angeklagten überdies mit Hepatitis C angesteckt haben.
Hepatitis C-Infektion: kein Vorsatz
Der 20-Jährige erklärte, selbst nichts von seiner Hepatitis C-Infektion gewusst zu haben. Er habe mehrere HIV-Tests machen lassen, die allesamt negativ ausgefallen seien. Dass diese Tests nichts über andere Erkrankungen aussagen, sei ihm nicht bewusst gewesen. Weil letztlich unklar blieb, wie sich das Mädchen angesteckt hat – infrage kam etwa auch gemeinsam benutztes Drogenbesteck – wurde der Mann in diesem Anklagepunkt frei gesprochen.
30 Monate Haft
Keinen Zweifel hatte das Gericht allerdings an der Schuld des 20-Jährigen bei den anderen ihm vorgeworfenen Delikten, darunter auch Suchtmittelmissbrauch, eine Körperverletzung und eine unbefugte Inbetriebnahme eines Fahrzeugs. Der 20-Jährige wurde zu einer 30-monatigen Haftstrafe verurteilt. (APA/ red)