In den nächsten Tagen ergeht aus dem Innenministerium daher ein Schreiben an die Länder mit der Aufforderung, die entsprechende Bestimmung im Gesetz zu ignorieren. Ein neues, verfassungskonformes Gesetz wird für Anfang 2014 erwartet, bestätigte das Innenministerium am Mittwoch gegenüber der APA einen Bericht des ORF-“Morgenjournals”.
Das neue Personenstandsgesetz, das am 1. November in Kraft tritt, beschränkt Verpartnerungen weiterhin auf Bezirkshauptmannschaften und Magistrate. Diese Bestimmung hat der VfGH allerdings als verfassungswidrig aufgehoben. Mittels “verbindlichem Informationsschreiben” werden die Behörden nun aufgefordert, die Einschränkung im Gesetz zu ignorieren.
Ebenso wie für Mann und Frau soll es auch Homosexuellen erlaubt sein, an jedem Ort zu “heiraten”. Der Erlass gilt so lange, bis das neue Gesetz vorliegt. Mit der notwendigen Änderung rechnet das Ministerium Anfang des nächsten Jahres.