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Kritik von Anwälten zu Jugendstrafvollzug

Der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer (ÖRAK), Rupert Wolff, hat am Montag kritisiert, dass in der Task Force zum Jugendstrafvollzug keine Rechtsanwälte vertreten sind. "Wir bedauern das", sagte Wolff und fordert, dass Jugendliche, ob in U-Haft oder in Strafhaft, einmal im Monat die Möglichkeit hätten, sich mit dem Anwalt ihres Vertrauens zu besprechen, ohne abgehört zu werden.


Schließlich seien die Anwälte Vertrauenspersonen. Das derzeit vorgesehene Gespräch mit dem zuständigen Richter sei kein adäquater Ersatz, da dieser von den jugendlichen Häftlingen nicht als Vertrauensperson wahrgenommen werde, sondern als “Gegner, der mich verurteilt hat”.

“In Wahrheit hätte die Expertenkommission schon vor 20 Jahren tagen müssen”, sagte Wolff. Jeder einzelne Fall sei einer zu viel. “Der Strafvollzug, insbesondere die U-Haft von Jugendlichen, darf kein rechtsfreier Raum sein.”

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