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Tier- und Wasserschutz in der Verfassung

Österreich bekennt sich ab nun zum Tierschutz
Österreich bekennt sich ab nun zum Tierschutz
Tier- und Wasserschutz stehen demnächst in der Verfassung. Ermöglicht hat dies ein entsprechender Beschluss des Nationalrats, der Donnerstagnachmittag gegen die Stimmen von Grünen und BZÖ gefasst wurde. Die beiden Oppositionsparteien glauben, dass sich durch die eher schlanke Ausformulierung der Verfassungsbestimmung vor allem für die Tiere nichts zum Positiven ändern werde.


Tatsächlich ist vor allem die Tierschutzpassage nicht gerade detailverliebt: “Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz”, steht da schlicht im Verfassungsgesetz, das von Koalition und Freiheitlichen ausgearbeitet worden war.

In Sachen Wasser wird festgeschrieben, dass sich die Republik zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung von deren Erbringung und Qualität bekennt. Ferner als Ziel in die Verfassung aufgenommen werden die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs “auch aus heimischer Produktion” sowie ein Bekenntnis zur Grundlagen- und angewandten Forschung.

Vor allem die Tierschutz-Passage motivierte Grüne und BZÖ dazu, der Vorlage die Zustimmung zu verweigern. Natürlich sei das Bündnis für die Verankerung in der Verfassung, nur sei der Preis “viel zu hoch”, meinte Mandatar Wolfgang Spadiut. Der Antrag beruhige höchstens die Bevölkerung, schütze aber die Tiere nicht. Grünen-Umweltsprecherin Brunner warf der Koalition vor, nur vorzutäuschen, als ob sich etwas tut, dabei passiere nicht mehr, als im Tierschutzgesetz bereits drinnen stehe.

Die anderen Parteien konnten diese Kritik nicht nachvollziehen. Verwiesen wurde unter anderem auf die Erläuterungen zum Gesetzestext, wonach seit 2004 eine Entschließung vorliege, dass der Tierschutz in der Verfassung verankert werden solle, um “dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier als fühlendes Wesen Rechnung zu tragen”.

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