Mitarbeiter der Nationalbank wegen Bestechung und Untreue angeklagt

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklage Einspruch bei Gericht zu erheben, teilte die Staatsanwaltschaft (STA) Wien mit. Duchatczek hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen neun Personen
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in dem 37 Aktenbände umfassenden Verfahren seit 18 Monaten. Sie führte 80 Einvernahmen durch und sichtete insgesamt 12.000 Gigabyte an sichergestellten Unterlagen. Zum Hintergrund der Anklage erläutert die STA Wien: Die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) und teilweise auch die Münze Österreich AG (MÖAG) schlossen im Zeitraum Juni 2005 bis Juni 2011 mit Aserbaidschan und Syrien Verträge über den Druck von Banknoten und die Prägung von Münzen ab.
14 Millionen Euro für die Auftraggeber
Für den Abschluss der Verträge ließen sich Amtsträger der Nationalbanken von Aserbaidschan und Syrien 20 Prozent beziehungsweise 14 Prozent des Auftragsvolumens als Entgelt für die Zuschlagserteilung durch die OeBS zusichern. Der OeBS und der MÖAG entstand jedoch kein finanzieller Schaden, weil zuvor vereinbart worden war, dass die Bestechungsgelder in die Aufträge einkalkuliert werden. Insgesamt flossen 14 Millionen Euro über ausländische Konten von Offshore-Gesellschaften an die Auftraggeber zurück, so die Staatsanwaltschaft.
Nationalbank befasst sich mit dem Fall
Der Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) werde aufgrund der nunmehr von der Staatsanwaltschaft Wien gegen Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek eingebrachten Anklage sehr bald zusammentreten und sich mit dem Fall befassen, sagte der Sprecher der OeNB am Donnerstag.
Hauptangeklagter ist Michael Wolf, ehemals Geschäftsführer der OeBS. Weiters sind Johannes Miller, Ex-Vorstand der Münze Österreich und Ex-OeBS-Geschäftsführer, sowie Kurt Meyer, ebenfalls Ex-Vorstand der Münze Österreich und Ex-OeBS-Geschäftsführer, u.a. angeklagt. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB, “Mafia-Paragraf”). Für alle gilt die Unschuldsvermutung. (APA)