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"Fall Mirel": Freispruch für Ex-Freund der Mutter wird bekämpft

Im Fall Mirel war es zum Freispruch des Hauptangeklagten in Wien gekommen.
Im Fall Mirel war es zum Freispruch des Hauptangeklagten in Wien gekommen. ©APA
Die Staatsanwaltschaft Wien wird im "Fall Mirel" den Freispruch für den ehemaligen Lebensgefährten der Mutter des kleinen Buben bekämpfen, der im April 1999 im Alter von 13 Monaten an den Folgen von 30 Knochenbrüchen und eines Gehirnödems im Preyer'schen Kinderspital gestorben ist.
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Angeklagter nicht geständig

Wie die Anklagebehörde am Dienstag bekannt gab, wurde gegen die Entscheidung eines Schöffensenats, der den 45-jährigen Kosovo-Albaner vom Vorwurf der tödlichen Kindesmisshandlung im Zweifel freigesprochen hatte, Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet.

Das Gericht hatte keine eindeutigen Beweise für die Schuld des Mannes gefunden, der nur wenige Wochen mit Mirels Mutter liiert war und sich ins ehemalige Jugoslawien absetzte, nachdem er mit dieser das schwerverletzte Kleinkind noch ins Spital gebracht hatte. Nach dem Tod des Buben hatte die Frau in ihrem eigenen Strafverfahren behauptet, ihr Ex-Freund müsse das Kind geschlagen und gequält haben, während sie arbeiten ging. Der Mutter wurde geglaubt, die Justiz verurteilte sie rechtskräftig für bloßes Wegschauen, aber nicht als aktive Täterin.

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Die Verhandlung gegen den verdächtigen Ex-Freund, der vom zunächst zuständigen Staatsanwalt über Jahre hinweg mit einem Inlandshaftbefehl gesucht wurde und sich daher in seinem Heimatdorf im Kosovo unbehelligt eine neue Existenz aufbauen konnte, förderte Zweifel an dieser Sicht der Dinge dar.

Der Mann behauptete, die Mutter habe Mirel “massakriert”. Der Gerichtsmediziner wies nach, dass rund die Hälfte der Verletzungen, die bei der Obduktion der Leiche gezählt wurden, Mirel zu einem Zeitpunkt zugefügt worden waren, als der Kosovo-Albaner noch gar nicht mit der Mutter zusammenlebte.

Überdies waren gegen die Frau, die aus einer vorangegangenen Ehe vier Kinder hatte, bereits ab 1995 Vorwürfe in Richtung Vernachlässigung der Obsorge und Körperverletzung zulasten ihrer Kinder aufgetaucht.

(APA)

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